Friedhofsgebühren Hamburg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Freie und Hansestadt Hamburg · Hamburg · PLZ 20038

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2023 (gültig ab 01.01.2023)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.300,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Nr. 1111 Gebührenordnung (Reihen-Grabstätte für Sargbeisetzung)
Sargwahlgrab
Jahresgebühr laut Satzung
68,00 € / Jahr*
Jährliche Gebühr (Ruhezeit nicht im PDF)
* Bedingung: Ohlsdorf 'Hamburger Grab': 61 €/Grabstelle/Jahr (Nr. 1015)
🧮 68 € / Jahr
📄 Nr. 1011 Gebührenordnung (Sargwahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahr)
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.090,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 Nr. 1112 Gebührenordnung (Reihen-Grabstätte für Urnenbeisetzung)
Urnenwahlgrab
Jahresgebühr laut Satzung
56,00 € / Jahr*
Jährliche Gebühr (Ruhezeit nicht im PDF)
* Bedingung: Preis je m²; Kolumbarium ab 175 €/Urne/Jahr, Urnenwand 170 €/Urne/Jahr
🧮 56 € / Jahr
📄 Nr. 1021 Gebührenordnung (Urnenwahlgrabstätte Standardqualität, je m² und Jahr)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
1.225,00 €*
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
* Bedingung: Alternativ: unbek. Feld Öjendorf 290 € (nur mit Einäscherung in Öjendorf)
📄 Nr. 1122 Gebührenordnung (Anonyme Grabstätte für Urnenbeisetzung)
Baumbestattung
Jahresgebühr laut Satzung
93,00 € / Jahr*
Jährliche Gebühr (Ruhezeit nicht im PDF)
* Bedingung: Preis je m² im Ruhewald/Landschaftsgrab
🧮 93 € / Jahr
📄 Nr. 1025 Gebührenordnung (Urnenwahlgrabstätte im Landschaftsgrab oder Ruhewald, je m² und Jahr)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
815,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Beisetzung Urne im Kolumbarium/Urnenwand: 65 € (Nr. 21)
🧮 Sarg: 815 € · Urne: 270 €
📄 Nr. 201 und 202 Gebührenordnung
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
245,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Mo–Fr, je angef. 90 Min; Ohlsdorf/Öjendorf 285 €, Fritz-Schumacher-Halle 530 €
📄 Nr. 3013 Gebührenordnung

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2023 (gültig ab 01.01.2023) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​ Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg für das Bestattungs- und Friedhofswesen (Gebührenübersicht, gültig ab 01.01.2023)

Benutzungsgebühren in Euro Überlassung einer Grabstätte einschließlich ihrer Mindestunterhaltung und Friedhofsunterhaltung Überlassung oder Verlängerung der Überlassung einer Wahlgrabstätte Die Gräberqualitäten sind in Produktkatalogen beschrieben. Diese sind auf dem jeweiligen Friedhof oder im Internet auf der Homepage einzusehen. 101 Sargwahlgrabstätten, je Grabstelle und Jahr 1011 in Standardqualität (mit weniger als 50 cm Abstand zur Nachbargrabstätte oder einfacher Gestaltungsqualität) 1012 in gehobener Standardqualität (ab 50 cm Abstand zur Nachbargrabstätte oder gehobener Gestaltungsqualität) 1013 mit herausgehobenem Niveau (gesonderte Themengrabstätten mit aufwendiger Rahmenbepflanzung) 105 1014 ohne Gestaltungsvorschriften 105 1015 auf dem Friedhof Ohlsdorf als Hamburger Grab 102 Urnenwahlgrabstätten, je Jahr 1021 in Standardqualität, je m2 (mit weniger als 50 cm Abstand zur Nachbargrabstätte oder einfacher Gestaltungsqualität) 1022 in gehobener Standardqualität, je m2 (ab 50 cm Abstand zur Nachbargrabstätte oder gehobener Gestaltungsqualität) 1023 mit herausgehobenem Niveau (gesonderte Themengrabstätten mit aufwendiger Rahmenbepflanzung) 1024 ohne Gestaltungsvorschriften, je m 2 1025 im Landschaftsgrab oder Ruhewald, je m 2 1026 im Kolumbarium in Standardqualität, je Urne 175 1027 im Kolumbarium in gehobener Standardqualität, je Urne 230 1028 im Kolumbarium mit herausgehobenem Niveau, je Urne 270 1029 in der Urnenwand, je Urne 170 103 Kinderwahlgrabstätte für einen Sarg oder eine Urne von vor Vollendung des 14. Lebensjahres Verstorbenen, je Grabstelle und Jahr 104 Bei als erhaltenswert anerkannten Grabstätten reduziert sich der Gebührensatz nach den Nummern 1011, 1012, 1014 für eine Überlassung ab der 5. Grabstelle und Jahr um 50 vH. Dies gilt nicht für im Rahmen einer Patenschaft überlassene Grabstätten Überlassung von Reihen-Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit 111 Grabstätte für 1111 Sargbeisetzung 1.300 1112 Urnenbeisetzung 1.090 1113 Urnenbeisetzung mit herausgehobenem Niveau (gesonderte Themengrabstätten mit aufwendiger Rahmenbepflanzung) 1.275 112 Anonyme Grabstätte für 1121 Sargbeisetzung 1.475 1122 Urnenbeisetzung 1.225 Überlassung einer Urnengrabstätte im unbekannten Feld auf dem Friedhof Öjendorf, nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium Öjendorf 290 Beisetzung Beisetzung einschließlich Herrichtung eines Urnen- oder Sarggrabes 201 Beisetzung eines Sarges oder Beisetzung eines Verstorbenen ohne Sarg 815 202 Beisetzung einer Urne 270 2021 Grabbeigabe einer Haustierurne im Grabfeld "Mensch und Tier" 190 203 Beisetzung einer Urne im unbekannten Feld auf dem Friedhof Öjendorf, nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium Öjendorf 204 Beisetzung eines Sarges oder einer Urne von vor Vollendung des 14. Lebensjahres Verstorbenen 21 Beisetzung einer Urne im Kolumbarium oder in der Urnenwand 22 Zuschlag für die Beisetzung an Samstagen 221 Sargbeisetzung 830 222 Urnenbeisetzung 330 Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen gültig ab 1.1.2023 „Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“

Benutzungsgebühren in Euro Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen gültig ab 1.1.2023 „Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“ Sonderausstattung Benutzung einer Kapelle oder Feierhalle, eines Feierraums oder Abschiedsraums oder sonstiger Flächen 301 Benutzung einer Kapelle oder Feierhalle von Montag bis Freitag 3011 in der Fritz-Schumacher-Halle des Forums Ohlsdorf je angefangene 90 Minuten 530 3012 in allen anderen Feierhallen oder Kapellen in Ohlsdorf und Öjendorf je angefangene 90 Minuten 285 3013 auf den bezirklichen Friedhöfen in Hamburg-Mitte, Bergedorf, Harburg, Altona und den Friedhöfen Volksdorf und Wohldorf je angefangene 90 Minuten 245 302 Benutzung einer Kapelle oder Feierhalle am Samstag 3021 in der Fritz-Schumacher-Halle des Forums Ohlsdorf je angefangene 90 Minuten 955 3022 in allen anderen Feierhallen oder Kapellen je angefangene 90 Minuten 525 303 Benutzung eines Feierraums von Montag bis Freitag je angefangene 90 Minuten 3031 auf den bezirklichen Friedhöfen und den Friedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf 200 304 Benutzung eines Feierraums am Samstag je angefangene 90 Minuten 390 305 Nutzung eines Abschiedsraumes oder eines Raumes für rituelle Waschungen je angefangene 45 Minuten 3051 Montags bis Samstags 120 306 Nutzung eines Abschiedsraumes für bis zu 72 Stunden 310 Angelegenheiten der Grabmale nach § 26 BestattG 311 Genehmigung nach Absatz 1, einschließlich Errichtungsgenehmigung, Sicherheitsprüfung, Veränderung am Grabmal mit Fundament (Verwaltungsgebühr) 120 312 Genehmigung nach Absatz 1, einschließlich Errichtungsgenehmigung, Veränderung am Grabmal ohne Fundament (Verwaltungsgebühr) 313 Räumung und Entsorgung 3131 Schuhstein-Grabmal 101 3132 Grabmal ohne Fundament 3133 Grabmal mit Fundament 191 3134 Grabeinfassung 4 Sonderleistungen Ausgrabung für die Umbettung 401 eines Sarges 3.750 402 einer Urne 850 Absetzen einer Trauerfeier, Abschiedsnahme oder Beisetzung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 411 Abgeltung des Verwaltungsaufwandes (Verwaltungsgebühr) 412 Öffnen und Schließen 4121 einer Sarggruft 790 4122 einer Urnengruft 290 Mindestunterhaltung bei Gräbern mit nach § 36 Absätze 4 und 5 BestattG verlängertem Nutzungsrecht oder bei Gräbern mit verlängertem Nutzungsrecht nach dem Bestattungsgesetz in der bis zum 10. Juni 1994 geltenden Fassung, je Jahr 421 für ein Sarggrab, je Grabstelle 422 für ein Urnengrab, je m2 43 Zeitaufwendige Archivauskünfte je angefangene halbe Stunde 44 Sonstige Verwaltungsleistungen (Verwaltungsgebühren) 442 Ausnahmen 4422 Zulassung einer Ausnahme zur Neubelegung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit (§ 28 Absatz 2 BestattG) 165 4423 Zulassung einer Ausnahme zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit (§ 29 BestattG) 190 4425 Zulassung einer sonstigen Ausnahme nach dem Zweiten oder Dritten Abschnitt des Besattungsgesetzes und nach der Bestattungsverordnung 5€ bis 500€ 443 Veränderung, Tausch oder Rückgabe einer Grabstätte 190 444 Vorbereitung einer Bestattung oder Beisetzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 1 Satz 4 oder § 16 Absatz 3 Satz 1 BestattG 420 4441 Einleitung einer nicht vollzogenen Bestattung oder Beisetzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 1 Satz 4 oder § 16 Absatz 3 Satz 1 BestattG 445 Zusätzliche Gebühr bei Erwerb eines zukünftigen Nutzungsrechts an einer Grabstätte beziehungsweise weiterer Friedhofsleistungen im Voraus (Reservierungsgebühr) 220 446 Vorbereitung und Versand eines Aschegefäßes Benutzungsgebühren in Euro Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen gültig ab 1.1.2023 „Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“ Verstorbenenhalle auf bezirklichen Friedhöfen und auf den Friedhöfen Volksdorf und Wohldorf Aufbewahrung eines Verstorbenen 501 bis zu 3 Kalendertagen 502 vom 4. bis zum 14. Kalendertag 503 für jeweils weitere angefangene 14 Kalendertage

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Hamburg?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Hamburg mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 20xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Hamburg anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Hamburg
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 270 € (Urne) bzw. 815 € (Sarg)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Beisetzung Urne im Kolumbarium/Urnenwand: 65 € (Nr. 21)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Hamburg (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Mo–Fr, je angef. 90 Min; Ohlsdorf/Öjendorf 285 €, Fritz-Schumacher-Halle 530 €
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 20xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Hamburg:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Hamburg:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: