1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Gebuehrenordnung
Satzung zur 5. Änderung der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis)
zur Friedhofsordnung der Stadt Michelstadt
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt in der Sitzung vom 16.12.2025 für die Friedhöfe der Stadt Michelstadt folgende 5. Änderung der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) zur Friedhofsordnung der Stadt Michelstadt beschlossen.
Artikel 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
§ 5 Gebührenverzeichnis
Bestattungen
- 1. Erdbestattungen
- a) Personen vom 6. Lebensjahr an 1.200,00 €
- b) Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres und Totgeburten 0,00 €
- c) „Sternenkinder“ (unter 500 g Geburtsgewicht und bis zur 24. Schwangerschaftswoche) 0,00 €
- 2. Erdbestattung als Tiefbestattung
- a) Personen vom 6. Lebensjahr an 1.500,00 €
- b) Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres und „Sternenkinder“ 0,00 €
- 3. Die Bestattungen nach Ziffer 1 und 2 umfassen folgende Leistungen:
- a) Ausheben des Grabes
- b) Schließen und Hügeln des Grabes
- c) Transport der Kränze und Blumen von der Friedhofskapelle zum Grab Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird.
- 4. Urnenbestattungen Grabherstellung zur Beisetzung einer Urne 150,00 €
- 5. Für Erdbestattungen außerhalb der Regelarbeitszeit, die in Ausnahmefällen z. B. Freitagnachmittag ab 12:00 Uhr, Samstag, Heiligabend oder Silvester stattfinden, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand berechnet.
Umbettungen und Ausgrabungen
- 6. Ausgrabung einer Leiche
- a) Normale Tiefe 1.500,00 €
- b) Tiefengrab 2.000,00 €
- 7. Ausgrabung einer Urne 250,00 €
- 8. Ausgrabungen nach Ziffer 6 und 7 umfassen folgende Leistungen:
a) Öffnen des Grabes
b) Herausheben des Sarges oder der Urne
c) Schließen des Grabes
Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird.
Notwendige neue Särge oder Urnen, Übersärge zur Leichenbeförderung oder für den Aschenversand sind von dem Antragsteller zu beschaffen. Ebenso sind die Abräumung der Grabstätte sowie die Abhebung und Wiederaufstellung von Grabmalen von den Antragstellern ausführen zu lassen.
- 9. Wiederbestattung einer Leiche bei Umbettung
a) Normalbestattung in einem anderen Grab 1.200,00 €
b) Tiefbestattung in einem anderen Grab 1.500,00 €
c) im gleichen Grab an gleicher Stelle 500,00 €
- 10. Wiederbeisetzung einer Urne 150,00 €
- 11. Wiederbestattungen nach den Ziffern 9 und 10 umfassen folgende Leistungen:
a) Benutzung der Leichenhalle
b) Herstellung des Grabes
c) Schließen des Grabes
d) Hügeln des Grabes
Eine Gebührenermäßigung tritt nicht ein, wenn auf eine dieser Leistungen der Friedhofsverwaltung verzichtet wird.
Erwerb des Nutzungsrechts gemäß der in der Friedhofsordnung festgesetzten Nutzungszeit für
- 12. Wahlgräber
a) Erdbestattung Einzelwahlgrab 2.100,00 €
b) Erdbestattung Doppelwahlgrab 2.700,00 €
c) Urnenwahlgrab für 2 Urnen 1.590,00 €
d) Urnenwahlgrab mit gärtnerischer Pflege auf dem Friedhof Michelstadt für 2 Urnen (Grabmal - Nutzungszeit 20 Jahre) 1.560,00 €
- 13. Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit bei Erdbestattungswahlgräbern
a) Einzelwahlgrab 70,00 €
b) Doppelwahlgrab 90,00 €
- 14. Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit bei Urnenwahlgräbern je Jahr 53,00 €
14a. Gebühr für die Verlängerung der Nutzungszeit bei Urnenwahlgräbern mit gärtnerischer Pflege auf dem Friedhof Michelstadt (20 Jahre) je Jahr 78,00 €
- 15. Verzicht auf Nutzungsrechte
Im Falle des Verzichts auf Nutzungsrechte wird außer bei Reihengrabstätten auf Antrag die Gebühr für die noch nicht abgelaufenen vollen Nutzungsjahre unter Abzug von erstattet, wenn 60,00 €
a) die in der Friedhofsordnung festgesetzten Ruhefristen abgelaufen sind und
b) Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Plattenbeläge, Stufen, Bänke und andere baulichen Anlagen sowie die komplette Bepflanzung abgeräumt sind, die Grabstätte mit steinfreier Erde abgedeckt und mit Grassamen eingesät ist.
Überlassung von Reihengräbern und anonymen Urnenplätzen auf die Dauer der Ruhezeit
| 16. Reihengräber | |
|---|---|
| a) für Erdbestattungen von Personen über 5 Jahre | 2.000,00 € |
| b) für Erdbestattungen von Personen über 5 Jahre im Wiesengrab | 2.500,00 € |
| c) für Erdbestattungen von Personen bis 5 Jahre (Kindergrab) | 500,00 € |
| d) Urnenplatz in der anonymen Grabanlage | 1.600,00 € |
| e) „Sternenkinder“ (Fehlgeburten unter 500g Geburtsgewicht bis zur 24. Schwangerschaftswoche) in der Grabanlage auf dem Friedhof Michelstadt | 0,00 € |
| f) Urnenplatz in der Urnengemeinschaftsgrabanlage mit gemeinschaftlichem Zeichen der Erinnerung (Stele) | 1.700,00 € |
| g) Urnenplatz in der Gemeinschaftsgrabanlage mit gärtnerischer Pflege auf dem Friedhof Michelstadt (Liegestein - Nutzungszeit 20 Jahre) | 1.300,00 € |
| h) Urnenplatz in einer angelegten Grünanlage | 1.700,00 € |
Reihengräber nach Ziffer 16 d, e, f und h werden ohne Gestaltungsansprüche vergeben. Ein konkreter Ausweis der einzelnen Grabstätten ist untersagt.
Andere Gebühren
| 17. Benutzung der Aussegnungshalle zur Trauerfeier (einschließlich Reinigung, Heizung und Beleuchtung) | 250,00 € |
|---|---|
| 18. Einstellen einer Leiche und Benutzung der Kühlzellen je angefangener Tag | 60,00 € |
| 19. Nutzung des Sezierraumes auf dem Friedhof in Michelstadt In dieser Gebühr sind die Kosten für das Reinigen des Raumes enthalten. | 50,00 € |
| 20. Nutzung des Einbettungsraumes auf dem Friedhof in Michelstadt In dieser Gebühr sind die Kosten für das Reinigen des Raumes enthalten. | 50,00 € |
| 21. a) Ausfertigung einer Graburkunde | 10,00 € |
| b) Versand einer Urne | 30,00 € |
| 22. Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und Grabplatten | 40,00 € |
| 23. Herstellung eines Pflasterstreifens im Rahmen der Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung | 500,00 € |
| 24. Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist | |
| a) Erdbestattungswahl- und Reihengrab je Stelle und Jahr | 50,00 € |
| b) Urnenwahlgrab je Jahr | 25,00 € |
Artikel 2
§ 6
Inkrafttreten
Die Satzung zur 5. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Michelstadt tritt zum 01.01.2026 in Kraft.