Finsterwalde

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 28.09.2016

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab316,06 € Reihengrab über 6 J. (§ 6); unter 6 J.: 189,64 €
Sargwahlgrab379,28 € Wahlgrabstätte (§ 6)
Urnenreihengrab615,56 € nur Finsterwalde, nicht OT Sorno (§ 6)
Urnenwahlgrabnicht angegeben nicht explizit in § 6 aufgeführt
Urnengrab anonym286,93 € Bestattung UGA anonym (§ 6)
Baumbestattung518,68 € Bestattung unter Bäumen (§ 6)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)separat gesondert in § 6 aufgeführt, nicht in Grabgebühr enthalten
Trauerhalle / Halle279,34 € Trauerfeier/Nutzung (§ 10)

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Sängerstadt Finsterwalde

Satzung

über Friedhofsgebühren der Stadt Finsterwalde einschließlich OT Sorno

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07 [Nr. 19] S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14 [Nr. 32]), sowie den §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04 [Nr. 8] S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14 [Nr. 32]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde am 28.09.2016 für die Friedhöfe der Stadt Finsterwalde die folgende Satzung (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Friedhofsgebührensatzung gilt für die städtischen Friedhöfe in der Sonnewalder Straße und im Ortsteil Sorno.

§ 2 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der von der Stadt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen (§§ 5, 6, 7) sowie für sonstige in den §§ 8 und 9 aufgeführten Leistungen werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. Die Gebühren sollen kostendeckend für die Bewirtschaftung des Friedhofes eingesetzt werden.

§ 3 /Gebührenpflichtige/-r

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist die antragsstellende Person oder diejenige Person verpflichtet, in deren Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.

(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften diese als Gesamtschuldner.

§ 4 Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren fallen an, wenn Antragsstellung und Bestätigung der Friedhofsverwaltung erfolgt sind und die Leistung erbracht worden ist.

(2) Gebühren fallen auch dann an, wenn seitens des Friedhofes bzw. Wirtschaftshofes der Stadt Finsterwalde Leistungen erbracht werden müssen, für die jedoch kein Antrag vorliegt.

(3) Die Friedhofsverwaltung kann, abgesehen von Notfällen, die Benutzung des Friedhofes untersagen und Leistungen verweigern, sofern die hierfür vorgesehene Gebühr nicht entrichtet oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet worden ist.

(4) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsverfahren eingezogen.

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Sängerstadt Finsterwalde

§ 5 Nutzungsrecht

FinsterwaldeOT Sorno
Reihengrab unter 6 Jahren205,90 €205,90 €
Reihengrab über 6 Jahren205,90 €205,90 €
Reihengrab „- Grüne Wiese - anonym“205,90 €205,90 €
Reihengrab „- Grüne Wiese - mit Grabmal“205,90 €205,90 €
Wahlgrabstätte308,85 €308,85 €
Verlängerung/Jahr10,29 €10,29 €
Urnenwahlgrabstätte308,85 €308,85 €
Verlängerung/Jahr10,29 €10,29 €
Urnenstelle UGA - anonym205,90 €205,90 €
Urnenstelle UGA - mit Schrifttafel205,90 €205,90 €
Urnenreihengrab205,90 €---
Urnenkammer308,85 €---
Bestattung unter Bäumen308,85 €---

§ 6 Bestattungen

FinsterwaldeOT Sorno
Erdbestattung
Reihengrab unter 6 Jahren189,64 €189,64 €
Umbettung189,64 €189,64 €
Reihengrab über 6 Jahren316,06 €316,06 €
Umbettung316,06 €316,06 €
Wahlgrabstätte379,28 €379,28 €
Umbettung379,28 €379,28 €
Bestattung „Grüne Wiese“ Erdbestattung/Umbettung aus anderen Grabanlagen1351,93 €
Bestattung „Grüne Wiese mit Grabmal“ Erdbestattung/Umbettung aus anderen Grabanlagen1351,93 €

Urnenbestattung

Erdbestattung171,98 €171,98 €
Umbettung85,99 €85,99 €
Urnenhebung und Versand85,99 €85,99 €

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Sängerstadt Finsterwalde

Umbettung von außerhalb85,99 €85,99 €
Bestattung „Urnengemeinschaftsanlage - anonym“ Erstbestattung/Umbettung aus anderen Grabanlagen286,93 €---
Bestattung „Urnengemeinschaftsanlage - mit Schrifttafel“ Erstbestattung/Umbettung aus anderen Grabanlagen286,93 €286,93 €
Urnenreihengrab615,56 €---
Urnenkammer1008,86 €---
Bestattung unter Bäumen518,68 €---

§ 7 Friedhofsunterhaltungsgebühr (Allgemeine Unterhaltung)

Die allgemeine Unterhaltung beinhaltet: Wasserkosten, Unterhaltung Wegenetz, Winterdienst, Entsorgung Container und Reinigung der Containerstellplätze, Aus-, Einräumen und Pflege der Parkbänke, Instandhaltung der Wasserbecken.

FinsterwaldeOT Sorno
je Grabstelle und Jahr32,52 €32,52 €
je Beisetzung „UGA - anonym“650,33 €---
je Beisetzung „UGA - mit Schrifttafel“650,33 €650,33 €
je Beisetzung „Grüne Wiese“650,33 €---
je Beisetzung „Grüne Wiese mit Grabmal“650,33 €---

§ 8 Denkmalgenehmigung

Finsterwalde OT Sorno
je Grabmal56,03 €56,03 €
je Steineinfassung33,62 €33,62 €

§ 9 Gewerbegenehmigung

Finsterwalde OT Sorno
Jahresgenehmigung84,05 €84,05 €
einmalige Genehmigung8,40 €8,40 €

§ 10 Benutzung Friedhofseinrichtungen

FinsterwaldeOT Sorno
Trauerfeier279,34 €279,34 €
Leichenschau55,87 €55,87 €

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Sängerstadt Finsterwalde

§ 11 Zuschlag Samstag

Finsterwalde OT Sorno

Trauerfeier30,00 €30,00 €
Bestattung30,00 €30,00 €

§ 12 In-Kraft-Treten

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Finsterwalde, 28.09.2016

Gampe Bürgermeister der Stadt Finsterwalde

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