Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2025
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | nicht angegeben nicht explizit als Reihengrab aufgeführt; stattdessen 'Gemeinschaftsgrabanlage für Erdbestattungen' (Einzelgrab 2.880,00 € / Doppelgrab 5.770,00 €) |
| Sargwahlgrab | 700,00 € aufgeführt als 'Wahlgrabstätte' für 30 Jahre |
| Urnenreihengrab | nicht angegeben nicht explizit als Reihengrab aufgeführt; stattdessen 'Urnengemeinschaftsgrab' (1.340,00 €) |
| Urnenwahlgrab | 490,00 € aufgeführt als 'Urnenvahlgrabstätte' für 20 Jahre |
| Urnengrab anonym | nicht angegeben nicht enthalten |
| Baumbestattung | nicht angegeben nicht angeboten |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | 590,00 € (Sarg), 145,00 € (Urne) separat unter 'Gebühren für die Bestattung' (Ausheben/Verfüllen der Gruft) aufgeführt |
| Trauerhalle / Halle | nicht angegeben nicht enthalten |
1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührenordnung
für die Friedhöfe der Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Oyten in Oyten und Bassen
Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (KABL. 1974 S. 1) und § 24 der Friedhofsordnung, hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth St. Petri-Kirchengemeinde Oyten in seiner Sitzung am 16.04.2024 folgende 5. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 03.12.2010 beschlossen:
§ 1
Änderungen
§ 6. Gebührentarif, wird wie folgt geändert:
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Wahlgrabstätte
| a) für 30 Jahre je Grabstelle | 700,00 € |
|---|---|
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | 23,00 € |
2. Gemeinschaftsgrabanlage für Erdbestattungen
| a) Als Erdbestattungseinzelgrab für 30 Jahre | 2.880,00 € |
|---|---|
| (Allg. Anlagekosten, Grabaushub, Nutzungsrecht, Friedhofsunterhaltungsgebühr) | |
| b) Als Erdbestattungsdoppelgrab für 30 Jahre | 5.770,00 € |
| (Allg. Anlagekosten, Grabaushub, Nutzungsrecht, Friedhofsunterhaltungsgebühr) | |
| e) Erdbestattungsdoppelgrab - für jedes Jahr der Verlängerung | 192,00 € |
Ein Vertrag mit der Dauergrabpflege Nord GmbH über die Dauergrabpflege und Anlage (inkl. Grabmal) ist abzuschließen.
3. Urnenwahlgrabstätte
| a) für 20 Jahre je Grabstelle | 490,00 € |
|---|---|
| b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle | 24,00 € |
4. Urnengemeinschaftsgrab
| a) für 20 Jahre | |
|---|---|
| (Allg. Anlagekosten, Grabaushub, Nutzungsrecht, Friedhofsunterhaltungsgebühr) | 1.340,00 € |
Ein Vertrag mit der Dauergrabpflege Nord GmbH über die Dauergrabpflege und Anlage (inkl. Vorsetzplatte) ist abzuschließen.
5. Urnenpartnergrab
| a) für 20 Jahre | 2.400,00 € |
|---|---|
| (Anlagekosten, Grabaushub, Nutzungsrecht, Friedhofsunterhaltungsgebühr) | |
| b) für jedes Jahr der Verlängerung | 120,00 € |
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Ein Vertrag mit Dauergrabpflege Nord GmbH über die Dauergrabpflege und Anlage (inkl. Grabmal) ist abzuschließen.
6. Urnengemeinschaftsgrab mit Einzelstele
für 20 Jahre
1.340,00 €
(Anlagekosten, Grabaushub, Nutzungsrecht, Friedhofsunterhaltungsgebühr)
Ein Vertrag mit der Dauergrabpflege Nord GmbH über die Dauergrabpflege und Anlage (inkl. Grabmal) ist abzuschließen.
7. Urnengemeinschaftsgrab (Erwerb des Nutzungsrechtes bis 31.03.2021)
für jedes Jahr der Verlängerung
53,00 €
8. Partnergrab (Erwerb des Nutzungsrechtes bis 31.03.2021)
für jedes Jahr der Verlängerung
123,00 €
9. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Abs. 6 der Friedhofsordnung
a) eine Gebühr gemäß § 6 I. Nr. 1b,3b zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b) eine Gebühr gemäß § 6. II Nr. 3
10. Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten an Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, bei denen eine Verlängerung erlaubt ist, sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
II. Gebühren für die Bestattung:
Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft:
- 1. für eine Erdbestattung: 590,00 €
- 2. für eine Kinderbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 125,00 €
- 3. für eine Urnenbestattung: 145,00 €
III. Verwaltungsgebühren:
- 1. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines stehenden Grabmals einschließlich Standsicherheitsprüfung 40,00 €
- 2. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines liegenden Grabmals 20,00 €
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr zur Finanzierung der folgenden Kosten:
Unterhaltung der Außenanlage, Wege, Wasser, Strom, Einfriedigung
für ein Jahr - je Grabstelle -:
18,00 €
Die Gebühr wird jährlich erhoben
V. Sonstige Gebühren:
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(1) Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe der Grabstelle- Grabstelle /Jahr –
(zuzüglich der Friedhofsunterhaltungsgebühr gem. § 6 Nr. IV)
70,00 €
(2) Pauschalbetrag für die Entfernung eines Grabmals in
durchschnittlicher Größe bei vorzeitiger Rückgabe
190,00 €
§ 2
Inkrafttreten
Diese 5. Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2025 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung bleiben bestehen.
Oyten, den 21.05.2024
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oyten
gez. Vorsitzende/r gez. Kirchenvorsteher/in
(Siegel)
Die vorstehende 5. Änderung der Friedhofsordnung wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 und Absatz 3 Nr.2 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Auf den Grundsatzbeschluss des Kirchenkreisvorstandes vom 26.04.2016 hinsichtlich der Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Leiter des Kirchenamtes gemäß § 42 Abs. 6 der Kirchenkreisordnung wird Bezug genommen.
Verden, den 17.09.2024
Kirchenamt in Verden
gez. Der Amtsleiter
(Siegel)
Veröffentlicht im Auftrage des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. St. Petri-Kirchengemeinde Oyten.
Verden, den 02.12.2024
Kirchenamt in Verden
Im Auftrag
gez. Beuck
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