Bedburg

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2026 · Friedhofssatzung: 15.12.2010

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab3.111,00 € Ziffer 1.1
Sargwahlgrab3.111,00 € Ziffer 1.3
Urnenreihengrab1.560,00 € Ziffer 1.5
Urnenwahlgrab1.560,00 € Ziffer 1.6
Urnengrab anonym2.077,00 € Ziffer 1.7 (anonymes Urnengrab)
Baumbestattung2.077,00 € Ziffer 1.13 (pflegefreies Baum-Urnenreihengrab); Beisetzung gesondert nach Ziffer 2.13-2.15
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)745,00 € / 149,00 € Gesondert nach Ziffer 2.1 (Sarg) und 2.7 (Urne) für Mo-Fr bis 12 Uhr; variiert je nach Wochentag/Zeit
Trauerhalle / Hallenicht angegeben nicht im Text enthalten

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom 17.12.2025

Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), des § 7 Abs. 2 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.12.2025 folgende 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif als Bestandteil der Satzung lt. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Gebührentarif zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg vom 15.12.2010 in der Fassung der 15. Änderungssatzung

1. Gebühren für Erwerb, Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten (je Grabstelle)

1.1. Sargreihengrab3.111,00 €
1.2. Sargkindergrab (unter 5 Jahre)1.867,00 €
1.3. Sargwahlgrab3.111,00 €
1.4. anonymes Sargreihengrab5.180,00 €
1.5. Urnenreihengrab1.560,00 €
1.6. Urnenwahlgrab1.560,00 €
1.7. anonymes Urnengrab2.077,00 €
1.8. vorzeitige Rückgabe von Gräbern (je Jahr)48,00 €
1.9. pflegefreies Urnenreihengrab2.077,00 €
1.10. pflegefreies Urnendoppelwahlgrab (je Stelle)2.077,00 €
1.11. pflegefreies Sargreihengrab5.180,00 €
1.12. pflegefreies Doppel-Sargwahlgrab (je Stelle)5.180,00 €
1.13. pflegefreies Baum-Urnenreihengrab2.077,00 €
1.14. pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab (je Stelle)2.077,00 €
1.15. Urnenstele (Doppelkammer)2.023,00 €
1.16. Einzel-Urnenstelen-Kammer1.012,00 €
1.17. Aschestreufeld1.539,00 €

Mit den Gebühren nach Ziffer 1.1,1.3 bis 1.7 und 1.9 bis 1.16 wird der Erwerb des Nutzungsrechts für 25 Jahre abgegolten.

Mit der Gebühr nach Ziffer 1.2 wird der Erwerb für 15 Jahre abgegolten.

Für den Wiedererwerb bzw. die Verlängerung des Nutzungsrechts der Gebühren nach Ziffer 1.3,1.6,1.10, 1.12, 1.14, 1.15 und 1.16 werden 1/25 der jeweiligen Gebühr pro Jahr festgesetzt.

2. Gebühren für die Grabanfertigung

2.1. Sargbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr745,00 €
2.2. Sargbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags1.118,00 €
2.3. Sargbestattung an Sonn- und Feiertagen1.490,00 €
2.4. Sargbestattung Kindergrab von montags bis freitags 12.00 Uhr373,00 €
2.5. Sargbestattung Kindergrab von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags559,00 €
2.6. Sargbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen745,00 €
2.7. Urnenbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr149,00 €
2.8. Urnenbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags224,00 €
2.9. Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen298,00 €
2.10. Stelenbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr149,00 €
2.11. Stelenbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags224,00 €
2.12. Stelenbestattung an Sonn- und Feiertagen298,00 €
2.13. Urnen-Baumbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr298,00 €
2.14. Urnen-Baumbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags447,00 €
2.15. Urnen-Baumbestattung an Sonn- und Feiertagen596,00 €
2.16. Haustierbeilage von montags bis freitags 12.00 Uhr149,00 €

3. Gebühren für Einebnungen

3.1. Einebnung Sarggrab je Stelle78,00 €
3.2. Entfernung Sarggrabstein156,00 €
3.3. Entfernung einer Einfassung für eine Sarggrabstelle156,00 €
3.4. Entfernung einer Einfassung für jede weitere Sarggrabstelle78,00 €
3.5. Entfernung einer Sargabdeckplatte156,00 €
3.6. Einebnung Urnengrab39,00 €
3.7. Entfernung Urnengrabstein78,00 €
3.8. Entfernung einer Einfassung für eine Urnengrabstelle78,00 €
3.9. Entfernung einer Einfassung für jede weitere Urnengrabstelle39,00 €
3.10. Entfernung einer Urnenabdeckplatte78,00 €

4. Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen sowie Berechtigungsscheine für gewerbliche Arbeiten

für jede Genehmigung, auch wenn mehrere in einem Bescheid zusammengefasst werden42,00 €
für jeden Berechtigungsschein17,00 €

5. Gebühren für Umbettungen

5.1. Umbettungen vor Ablauf der Ruhefrist sind grundsätzlich nur durch eine Fachfirma möglich. Deren Beauftragung erfolgt durch den Nutzungsrechtinhaber. 5.2. Für sonstige Ausgrabungen werden Gebühren nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand erhoben. Der Stundensatz wird festgesetzt auf €.

6. Gebühren für Sonderleistungen

Werden auf Wunsch Sonderleistungen erbracht, die im vorstehenden Gebührentarif nicht vorgesehen sind, werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wortlaut der Satzung stimmt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Bedburg aus seiner Sitzung am 16.12.2025 überein.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bedburg, den 17.12.2025

Stadt Bedburg Der Bürgermeister

(gez.)

Solbach