Lennestadt

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 15.11.2021 · Friedhofssatzung: 05.07.2017

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.700,00 € Erwerb der Belegungsrechte je Grabstelle/Reihengrab (25 Jahre Liegezeit)
Sargwahlgrab2.465,00 € Erwerb der Belegungsrechte je Grabstelle/Wahlgrab (25 Jahre Liegezeit)
Urnenreihengrab910,00 € Erwerb der Belegungsrechte je Grabstelle/Reihenurnengrab (20 Jahre Liegezeit)
Urnenwahlgrab1.320,00 € Erwerb der Belegungsrechte je Grabstelle/Wahlurnengrab (20 Jahre Liegezeit)
Urnengrab anonymnicht angegeben nicht im Text enthalten
Baumbestattungnicht angegeben nicht im Text enthalten
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)600,00 € / 160,00 € Separat als Grabaushebung (Pos. 4) aufgeführt: 600,00 € für Sarg, 160,00 € für Urne
Trauerhalle / Halle30,00 € Nutzung Leichenhalle (Pos. 7)

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Kirchengemeinde St. Agatha, Lennestadt-Altenhundem, Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung

Die vom Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Agatha, Lennestadt-Altenhundem, in der Sitzung vom 09.12.20 für den katholischen Friedhof beschlossenen Gebühren, müssen ab 15.11.2021 im Punkt 4 der Sonderleistungen für den Grabaushub angepasst werden:

Pos./GegenstandGebühren
1. Erwerb der Belegungsrechte je Grabstelle/Reihengrab
1.1. Erdbeisetzungen
1.1.1.Reihengrabstätte25 Jahre Liegezeit 1.700,00 € *)
1.1.2.Wahlgrabstätte (je Grabstelle)25 Jahre Liegezeit 2.465,00 € *)
1.2. Urnenbestattungen
1.2.1.Reihenurnengrabstätte20 Jahre Liegezeit 910,00 € *)
1.2.2.Wahlurnengrabstätte (je Grabstelle)20 Jahre Liegezeit 1.320,00 € *)
1.2.3.Rasenurnengrabstätte (ab Mitte 2018)20 Jahre Liegezeit 910,00 € *)

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

Sofern bei einer Belegung einer Wahlgrabstätte die Ruhefrist die noch lfd. Nutzungszeit überschreitet, ist für diese Zeit eine Ausgleichsgebühr für die gesamte Wahlgrabstätte zu zahlen. Diese Nacherwerbsgebühr beträgt aktuell 98,60 € / 66,00 € je Grabstelle der Wahlgrabstätte / Wahlurnengrabstätte für jedes angefangene, die Nutzungszeit überschreitende Jahr.

2. Ausgrabung und Umbettung
2.1. Grundgebühr200,00 €
2.2. Die Kosten der Ausgrabung bzw. Umbettung sind vom Gebührenschuldner im Sinne von § 2 Gebührensatzung selbst und auf eigene Rechnung zu tragen.
3. Grabpflege – Gräber ohne Pflegeverpflichtung (d.h. die Friedhofsverwaltung übernimmt die Pflege der Grabstelle)
3.1. Reihengrab (zzgl. Gebühr gem. Nr. 1.1.1)3.249,00 € *)
3.2. Reihenurnengrab (zzgl. Gebühr gem. Nr. 1.2.1)1.868,00 € *)
3.3. Wahlurnengrabstätte, je 2 Plätze (zzgl. Geb. gem. Nr. 1.2.2)2.856,00 € *)
3.4. Rasenurnengrabstätte (zzgl. Gebühr gem. 1.2.3)1.107,00 € *)

Die Gebühr für die Grabpflege und die Verlängerung der Grabpflege wird für gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

Sofern bei einer Belegung einer Wahlgrabstätte die Ruhefrist die noch lfd. Nutzungszeit überschreitet, sind für diese Zeit die Pflegekosten für die gesamte Wahlgrabstätte zu zahlen. Die Verlängerung der Grabpflege beträgt bei den Erdgräbern 1/25 und bei den Urnengräbern 1/20 der o.g. Beträge für jedes angefangene, die Nutzungszeit überschreitende Jahr.

*) Die Graberwerbs- und die Grabpflege-Kosten, die im Wesentlichen durch Lohnkosten bedingt sind, erhöhen sich jährlich um den Verbraucherpreisindex für Deutschland (relative Änderung) aus dem jeweiligen Vorjahr (aktuelles Beispiel: 2019 = 1,5 %).

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Sonderleistungen

Im Gebührentarif Pos. 1-3 nicht aufgeführte Sonderleistungen, die dem Friedhofsträger / der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Grabherstellung, Unterhaltung oder Beseitigung entstehen, werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.

4. Grabaushebung

4.1. Reihengrab600,00 €
4.2. Wahlgrab600,00 €
4.3. Urnengrab160,00 €

5. Grab pflanzfertig herrichten

5.1. Reihengrab100,00 €
5.2. Reihenpflegegrab70,00 €
5.3. Wahlgrab160,00 €
5.4. Reihenurnengrab35,00 €
5.5. Reihenurnenpflegegrab35,00 €
5.6. Wahlurnengrab55,00 €
5.7. Wahlurnenpflegegrab100,00 €
5.8. Rasenurnengrab0,00 €

6. Grab-Einfassungen

6.1. Reihengrab (Einfassung incl. Fundament und Platten)250,00 €
6.2. Reihenpflegegrab40,00 €
6.3. Wahlgrab (nur bei Erstanlage)40,00 €
6.4. Reihenurnengrab100,00 €
6.5. Reihenurnenpflegegrab0,00 €
6.6. Wahlurnengrab (nur bei Erstanlage)50,00 €
6.7. Wahlurnenpflegegrab (nur bei Erstanlage)50,00 €
6.8. Rasenurnengrab (Grabplatte)490,00 €

7. Leichenhalle

aktuell 30,00 €

Für die Benutzung der Leichenhalle werden die der Kirchengemeinde von der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen gGmbH berechneten Kosten abgerechnet.

Inkrafttreten

Die Gebührentarife vom 15.11.2021 zur Friedhofsgebührensatzung vom 05.07.2017 treten mit Veröffentlichung zum 15.11.2021 in Kraft.

Lennestadt, den 15.11.2021

Der Kirchenvorstand

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