Einbeck, Stadt

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Datum nicht eindeutig ermittelbar

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.570 € Standard ab 5. Lebensjahr (2m x 1m); weitere Größen/Optionen von 515 € bis 2.425 €
Sargwahlgrab2.290 € Reihenanordnung (2,5m x 1,25m); Einzellage 3.155 €, Tiefengrab 2.400 €
Urnenreihengrab1.115 € Standard (0,75m x 0,5m); weitere Optionen ab 1.050 €
Urnenwahlgrab1.535 € Reihenanordnung (1m x 0,5m); größere Stelle (1m x 1m) 1.610 €
Urnengrab anonymnicht angegeben nicht im Text enthalten
Baumbestattung1.635 € Ruhewald Einbeck (Wahlgrabstelle 4,19 m²)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)550 € (Sarg) / 200 € (Urne) Wochentags bis 12:30 Uhr; Zuschläge für Freitag ab 12:30 Uhr (+30 %) und Samstag (+50 %)
Trauerhalle / Halle175 € Friedhofskapelle (keine explizite Trauerhalle im Text genannt)

1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Gebührenordnung

Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Einbeck

ZifferArt der LeistungGebühr
1Gebühren für die Überlassung von Grabstellen
1.1 Reihengräber
1.1.1 Sargbestattung
1.1.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (1,2m x 0,6m)1.125 €
1.1.1.2 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (1,2m x 0,6m) (ohne individuelle Gestaltung und Pflege)1.150 €
1.1.1.3 für Fehl- und Totgeburten (0,5m x 0,5m) (ohne individuelle Gestaltung und Pflege)515 €
1.1.1.4 für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr (2m x 1m)1.570 €
1.1.1.5 für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr (2,5m x 1,4m) (ohne individuelle Gestaltung und Pflege)1.850 €
1.1.1.6 für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr (2,5m x 1,4m) (ohne individuelle Gestaltung und Pflege – mit Gedenkplatte)2.425 €
1.1.2 Urnenbestattung
1.1.2.1 in Urnenreihengräber (0,75m x 0,5m)1.115 €
1.1.2.2 in Urnenreihengräber (0,5m x 0,5m) (ohne individuelle Gestaltung und Pflege)1.050 €
1.1.2.3 in Urnenreihengräber (0,5m x 0,5m) – auf dem Zentralfriedhof Einbeck (ohne individuelle Gestaltung und Pflege – mit Stele und Namensschild) Namensschild bei gespendeten Stelen auf den Ortschaftsfriedhöfen1.240 € 180 €
1.2 Wahlgräber
1.2.1 Sargbestattung
1.2.1.1 in Reihenanordnung - je Stelle (2,5m x 1,25m)2.290 €
1.2.1.2 in Einzellage - je Stelle (3m x 1,5m)3.155 €
1.2.1.3 in Reihenanordnung – als Tiefengrab (2,5m x 1,25m) (zwei Beisetzungen übereinander)2.400 €
1.2.1.4 in Einzellage – als Tiefengrab (3m x 1,5m) (zwei Beisetzungen übereinander)3.155 €
1.2.2 Urnenbestattung
1.2.2.1 in Reihenanordnung (1m x 0,5m) (Beisetzung von bis zu 2 Urnen möglich)1.535 €
1.2.2.2 in Reihenanordnung (1m x 1m) (Beisetzung von bis zu 4 Urnen möglich)1.610 €
1.2.2.3 im Ruhewald Einbeck – je Stelle (4,19 m²) Namensschild gem. § 8 der Friedhofssatzung für den Ruhewald1.635 € 40 €
2Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern
2.1 – Ist das Nutzungsrecht gem. § 14 Abs. 5 i.V.m. § 10 der Friedhofssatzung zu verlängern, so ist für jedes angefangenen Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert werden muss, 1/30 der unter Ziffer 1.2 des Gebührentarifs geltenden Gebühren zu entrichten.
2.2 – Für die Erhaltung der Nutzungsrechte gem. § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung an einer Wahlgrabstelle sind nach Ablauf der Nutzungszeit mindestens 1/30 der unter Ziffer 1.2 geltenden Gebühren pro Jahr zu entrichten.
2.3 – Für ein persönlich beschränktes Beisetzungsrecht werden Gebühren nach Ziffer 1.2 je zu belegender Grabstelle erhoben.

ZifferArt der LeistungGebühr
3Vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten an belegten Grabstellen
3.1 Wahlgrab – Sarggräber
für jedes noch nicht abgelaufene Jahr, bis zum Ende der Ruhefrist44 €
3.1 Wahlgrab – Urnengräber
für jedes noch nicht abgelaufene Jahr, bis zum Ende der Ruhefrist22 €

Für Bestattungen außerhalb der Arbeitszeit des Friedhofspersonals werden Zuschläge erhoben. An Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Bestattungen.

ZifferArt der LeistungGebühr
Montag bis Freitag 12.30 UhrFreitag ab 12.30 Uhr + 30 %Samstag + 50 %
4Bestattungsgebühren
4.1 Reihen- und Wahlgräber
4.1.1 Sargbestattung
4.1.1.1 für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr350 €455,00 €525,00
4.1.1.2 für Tot- und Fehlgeburten100 €130,00 €150,00
4.1.1.3 für Verstorbene vom 5. Lebensjahr an550 €715,00 €825,00
4.1.1.4 für die erste Beisetzung in Tiefengräber585 €760,50 €877,50
4.1.2 Urnenbestattung
4.1.2.1 Urnen200 €260,00 €300,00
4.1.1.2 Ruhewald375 €487,50 €562,50
5Leichenträger und Begräbnisbote
5.1 Leichenträger28 €36,40 €42,00
5.1.1 bei Verstorbenen bis zu einem ½ Jahr – keine Träger---------
5.1.2 bei Verstorbenen bis zu 2 Jahre – zwei Träger56 €72,80 €84,00
5.1.3 bei Verstorbenen bis zu 10 Jahren – vier Träger112 €145,60 €168,00
5.1.4 bei Verstorbenen über 10 Jahre – fünf Träger und ein Begräbnisbote174 €226,20 €261,00
5.2 Begräbnisbote34 €44,20 €51,00

ZifferArt der LeistungGebühr
6Benutzung der Friedhofskapellen und ihrer Einrichtungen
6.1 Für jede Benutzung der Friedhofskapelle und ihrer Einrichtungen175 €
6.2 Kühlung - Einstellen eines Sarges für jeden angefangenen Tag25 €

ZifferArt der LeistungGebühr
7Genehmigungsgebühren
7.1 Für die Errichtung von Grabmalen, Gedenkplatten und dergleichen
7.1.1 Grabmal auf Reihengrabstätten (Sarg- und Urnenbestattungen) und Urnenwahlgrabstätten150 €
7.1.2 Grabmal auf einstelligen Wahlgrabstätten (Sargbestattung)161 €
7.1.3 Grabmal auf mehrstelligen Wahlgrabstätten (Sargbestattung)275 €
7.1.4 Grab- bzw. Gedenkplatte Sarg- und Urnenbestattung (ohne individuelle Gestaltung und Pflege)67 €
7.1.5 Grab- bzw. Gedenkplatte bei einer Urnenbestattung110 €
7.1.6 Grab- bzw. Gedenkplatte bei einer Sargbestattung auf einer einstelligen Grabstätte auf einer mehrstelligen Grabstätte140 € 213 €
7.1.7 Für die Errichtung von Steineinfassungen pro lfd. m14 €
7.1.8 Für die Erlaubnis zum Bau oder Überlassung einer ausgemauerten Gruft - je Grabstelle1.907 €
7.1.9 Für das Ausstellen von Bescheinigungen (z.B. Urnenanforderungenbescheinigung)5 €
7.2 Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem bestehenden Wahlgrab für Sargbestattungen71 €
7.3 Für das Ausbetten einer Urne71 €