Recklinghausen, Stadt

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2026 · Friedhofssatzung: 16.12.2025

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.942,25 € für Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr (25 Jahre); Kinder bis 5 Jahre: 358,50 €
Sargwahlgrab3.249,50 € pro Grabstelle (25 Jahre)
Urnenreihengrab1.606,00 € (25 Jahre)
Urnenwahlgrab1.942,25 € pro Grabstelle (25 Jahre)
Urnengrab anonym1.606,00 € anonymes Grab (Urne) (25 Jahre)
Baumbestattung1.867,50 € Baumreihengrab (Urne); alternativ Baumgrab Sarg: 2.838,50 €, Baumwahlgrab Urne: 2.174,50 €
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)426,85 € (Sarg) / 81,05 € (Urne) separat nach § 2.1/2.2, nicht in Grabgebühr enthalten
Trauerhalle / Halle389,20 € je Nutzung

1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Friedhofsgebührensatzung

SATZUNG

der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe vom 16.12.2025

Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f, i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155)

hat der Rat der Stadt Recklinghausen in seiner Sitzung am 15.12.2025 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschlossen:

§ 1 Gebühren

(1) Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe entsprechend der Friedhofsatzung der Stadt Recklinghausen für die kommunalen Friedhöfe in der jeweils geltenden Fassung werden Gebühren erhoben.

(2) Die Gebühren bemessen sich nach Art und Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Leistung.

(3) Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren im Einzelnen ergeben sich aus dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handlung ihm zuzurechnen ist,

  • a) die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt oder
  • b) eine Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird.

(2) Schulden mehrere Personen die Gebühr, so haftet jeder Einzelne gesamtschuldnerisch.

§ 3 Fälligkeit

Die Gebühren werden durch einen Gebührenbescheid geltend gemacht. Sie werden vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner oder dessen Bevollmächtigten fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe vom 03.12.2024 außer Kraft.

Gebührentarif

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe vom 16.12.2025

Erdbestattungen in Urnen-, Sarggrabstätten mit den Teilleistungen

1. Erwerb, Verlängerung und Rückgabe von Nutzungsrechten

1.1 Erwerb von Nutzungsrechten

##### 1.11 Sarggrab

1.1111für ein Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis vollendetem 5. Lebensjahr (15 Jahre)358,50 €
1.1112für ein Reihengrab (Sarg) für Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr (25 Jahre)1.942,25 €
1.1113für ein anonymes Grab (Sarg) (25 Jahre)1.942,25 €
1.1114für ein Rasenreihengrab (Sarg) (25 Jahre)2.764,00 €
1.1115für ein Rasenreihengrab (Sarg) mit zentralem Denkmal (25 Jahre)2.614,50 €
1.1116für ein Baumgrab (Sarg) (25 Jahre)2.838,50 €
1.1117für ein Wahlgrab (Sarg) pro Grabstelle (25 Jahre)3.249,50 €

##### 1.12 Urnengrab

1.1211für ein Urnenreihengrab (25 Jahre)1.606,00 €
1.1212für ein anonymes Grab (Urne) (25 Jahre)1.606,00 €
1.1213für ein Rasenreihengrab (Urne) (25 Jahre)2.110,25 €
1.1214für ein Rasenreihengrab (Urne) mit zentralem Denkmal (25 Jahre)1.979,50 €
1.1215für ein Urnenwahlgrab pro Grabstelle (25 Jahre)1.942,25 €
1.1216für ein Baumwahlgrab (Urne) (25 Jahre)2.174,50 €
1.1217für eine Urnenkammer (Kolumbarium) (25 Jahre)3.492,25 €
1.1218für ein Baumreihengrab (Urne) (25 Jahre)1.867,50 €

1.2 Verlängerung von Nutzungsrechten pro Jahr

1.2111für ein Wahlgrab (Sarg) pro Grabstelle129,98 €
1.2112für ein Urnenwahlgrab pro Grabstelle77,69 €
1.2113für ein Baumgrab (Sarg)113,54 €
1.2114für ein Baumgrab (Urne)86,98 €
1.2115für eine Urnenkammer (Kolumbarium)139,69 €

1.3 vorzeitige Rückgabe/Entzug von Nutzungsrechten pro Grabstelle und Restruhefrist pro vollem Jahr

65,74 €

2. Beisetzungen, Ausgrabungen und Umbettungen

2.1 Beisetzung in einer Urne

2.1111im Urnenreihengrab81,05 €
2.1112im anonymen Grab (Urne)81,05 €
2.1113im Rasenreihengrab (Urne)81,05 €
2.1114im Urnenwahlgrab160,60 €
2.1115im Wahlgrab160,60 €
2.1116im Baumwahlgrab (Urne)160,60 €
2.1117in einer Urnenkammer (Kolumbarium)141,95 €
2.1118im Baumreihengrab (Urne)81,05 €
2.1119im Baumwahlgrab (Sarg)160,60 €

2.2 Beisetzung im Sarg

2.2111im Reihengrab (Verstorbene bis vollendetem 5. Lebensjahr)204,85 €
2.2112im Reihengrab (Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr)426,85 €
2.2113im anonymen Grab (Sarg)426,85 €
2.2114im Rasenreihengrab (Sarg)426,85 €
2.2115im Baumgrab (Sarg) (Verstorbene bis vollendetem 5. Lebensjahr)357,80 €
2.2116im Baumgrab (Sarg) (Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr)743,70 €
2.2117im Wahlgrab (Verstorbene bis vollendetem 5. Lebensjahr)357,80 €
2.2118im Wahlgrab (Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr)743,70 €
2.2119von Totgeburten77,10 €

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2.3Sonstige Gebühren
2.3111Zuschlag für Beisetzung an Samstagen312,25 €
2.3112Begleitung zum Grab85,35 €
2.4Ausgrabungen und Umbettungen
2.4111Ausgrabung einer Urne312,25 €
2.4112Umbettung einer Urne624,65 €
2.4113Ausgrabung eines Sarges2.290,30 €
2.4114Umbettung eines Sarges4.580,60 €
3.Raumnutzung (Kühlzellen, Aufbahrungsräume, ritueller Raum, Trauerhallen)
3.1111Kühlzelle je Tag119,50 €
3.1112Aufbahrungsraum je Nutzung259,35 €
3.1113Ritueller Raum je Nutzung119,50 €
3.1114Trauerhalle je Nutzung389,20 €

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Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Recklinghausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Recklinghausen, 16.12.2025

T s c h e r s i c h Bürgermeister