Bielefeld

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 15.07.2024 · Friedhofssatzung: 15.07.2024

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.774,00 € Nutzungsgebühr Stadtfriedhöfe; Sennefriedhof: 1.183,00 €. Bestattungsgebühr: 673,00 €
Sargwahlgrab819,00 € Bestattungsgebühr; jährliche Nutzungsgebühr: 70,00 €
Urnenreihengrab1.162,00 € Nutzungsgebühr; Bestattungsgebühr: 70,00 €
Urnenwahlgrab102,00 € Bestattungsgebühr; jährliche Nutzungsgebühr: 72,00 €
Urnengrab anonym1.221,00 € Nutzungsgebühr; Bestattungsgebühr: 66,00 €
Baumbestattung84,00 € Bestattungsgebühr Urne; Sarg: 819,00 €. Jährliche Nutzungsgebühr: 99,00 € (Urne) / 105,00 € (Sarg)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)673,00 € - 819,00 € (Sarg) / 70,00 € - 102,00 € (Urne) Gesondert als Bestattungsgebühr ausgewiesen
Trauerhalle / Halle287,00 € Als Friedhofskapelle/Verabschiedungsraum ausgewiesen

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe^{}[] der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

GEBÜHRENSATZUNG

für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif vom 18. Dezember 2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung

Änderungen:

Ändernde Satzungvomveröffentlicht amgeänderte ParagrafenArt der Änderung
1. Änderungssatzung22.10.200825.10.2008Überschrift Gebührentarif als Anlage zu § 1: Gebührentarif 1.47 Gebührentarif 1.6 Gebührentarif 1.63 Gebührentarif 1.64 Gebührentarif 3.5 Gebührentarif 3.6Änderung Änderung Änderung Änderung Änderung Einfügung
2. Änderungssatzung14.12.201519./20.12.15 Berichtigung 07.01.2016Überschrift Gebührentarif als Anlage zu § 1: Gebührentarif 1.25-1.26 Gebührentarif 1.41-1.44 Gebührentarif 1.48-1.51 Gebührentarif 2.2 Gebührentarif 2.31 Gebührentarif 3-3.6 Gebührentarif 3.7-3.9 Überschrift zu 4 Gebührentarif 4.3-4.4 Gebührentarif 6.45 Gebührentarif 9-9.4 Gebührentarif 10-10.5 Gebührentarif 11-11.4Einfügung Änderung Einfügung Einfügung Änderung Änderung Einfügung Änderung Änderung Einfügung Einfügung Einfügung
3. Änderungssatzung23.03.202028.03.2020Gebührentarif als Anlage zu § 1Neu

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

4. Änderungssatzung04.07.202413/14.07.2024Gebührentarif als Anlage zu § 1Änderung

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2223), zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. S 380) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. 380), hat der Rat der Stadt Bielefeld am 13. Dezember 2007 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen der Stadt Bielefeld werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden Gebührentarifs erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2

Heranziehung und Fälligkeit

Die Gebühr wird drei Wochen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides durch Zahlung an die Stadtkasse Bielefeld fällig.

§ 3

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist

a) derjenige, der die Amtshandlung oder Leistung der Stadt Bielefeld veranlasst oder durch sie begünstigt wird,

b) derjenige, der die Einrichtungen der Stadt Bielefeld in Anspruch nimmt,

c) derjenige, der für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

§ 4

Schlussbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt mit dem Gebührentarif als Bestandteil dieser Satzung am 01. Januar 2008 in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld vom 19. Dezember 1985 nebst dem Gebührentarif zu dieser Satzung in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 01. August 2005 außer Kraft.

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe^{}[] der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

Anlage

zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld vom 18. Dezember 2007 in der ab dem 15.07.2024 geltenden Fassung

Gebührentarif

FriedhöfeGebühr
1.Bestattungsgebühr
1.1Erdbestattungen in einer Reihengrabstätte
1.11für Verstorbene in einem Alter über 5 Jahre673,00 €
1.12für Verstorbene bis zu 5 Jahren – einschließlich einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt374,00 €
1.2Erdbestattungen in einer Wahlgrabstätte
1.21für Verstorbene in einem Alter über 5 Jahre819,00 €
1.22für Verstorbene bis zu 5 Jahren – einschließlich einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt374,00 €
1.23für Verstorbene in einem Alter über 5 Jahre in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen819,00€
1.24Für Verstorbene in einem Alter über 5 Jahre in einer Partnergrabstätte819,00 €
1.3 – 1.4Beisetzung von Totenaschen
1.31in einer Reihengrabstätte70,00 €
1.32in einer Wahlgrabstätte102,00 €
1.33in einer Urnenkammer einer Urnenstele165,00 €
1.34in einer Baumgrabstätte für Urnenbestattungen84,00 €
1.35in einem Aschegrabfeld auf dem Sennefriedhof79,00 €
1.36durch Verstreuen der Asche auf einem Aschestreufeld auf dem Sennefriedhof119,00 €
1.37in einer Pflegewahlgrabstätte102,00 €
1.38in einer Pflegereihengrabstätte70,00 €
1.39in einer anonymen Urnenreihengrabstätte66,00 €
1.40in einer Partnergrabstätte102,00 €
1.41in einer Baumgrabstätte für Erdbestattungen83,00 €
1.42in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte101,00 €

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe^{}[] der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

1.5Sargträger/Sargträgerinnen Begleitperson
1.51für Erdbestattung bei Verstorbenen über 5 Jahre428,00 €
1.52für Erdbestattung bei Verstorbenen in einem Alter bis zu 5 Jahren143,00 €
1.53für das Tragen der Urne bis zur Grabstätte je Träger/in72,00 €
1.54je zusätzlichem Träger / je zusätzlicher Trägerin (mehr als 6) oder je gewünschter Begleitperson72,00 €

2.Benutzungsgebühren
2.1Benutzung der Leichenkammer für eine anschließende Erd- oder Feuerbestattung pro Tag72,00 €
2.2Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier287,00 €
2.3Benutzung der Friedhofskapelle in Ausnahmefällen gem. § 32 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld (Friedhofssatzung); je angefangene 30 Minuten58,00 €
2.4Orgel- bzw. Audioanlagennutzung32,00 €
2.5Benutzung eines Verabschiedungsraumes/ Nebenraumes für eine Trauerfeier72,00 €
2.6Benutzung eines Kühlraumes65,00 €
2.7Benutzung eines Raumes für rituelle Waschungen auf dem Sennefriedhof67,00 €

3.Nutzungsgebühren für den Erwerb und die Verlängerung von Wahlgrabstätten
3.1Wahlgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle und Jahr70,00 €
3.2Wahlgrabstätte für Urnenbestattungen pro Jahr72,00 €
3.3Urnenkammer in Urnenstele pro Jahr (einschl. Pflege und Verschlussplatte ohne Beschriftung)117,00 €
3.4Baumgrabstätte für Urnenbestattungen pro Jahr (einschl. Grabpflege)99,00 €
3.5Urnenpflegegrabstätte pro Jahr (einschl. Grabpflege)86,00 €
3.6Partnergrabstätte je Grabstelle und Jahr (einschl. Grabpflege)108,00 €
3.7Baumgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle und Jahr (einschl. Grabpflege)105,00 €
3.8Urnengemeinschaftsgrabstätte pro Jahr (einschl. Grabpflege, ohne Gemeinschaftsgrabstein); für den Gemeinschaftsgrabstein sowie dessen Beschriftung fallen zusätzliche Kosten an, die gesondert berechnet werden.117,00 €

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Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe

der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

4.Nutzungsgebühren für den Erwerb von Reihengrabstätten
4.1Erdbestattung für Verstorbene in einem Alter über 5 Jahre
4.11auf den Stadtfriedhöfen1.774,00 €
4.12auf dem Sennefriedhof1.183,00 €
4.2Erdbestattung für Verstorbene im Alter bis zu 5 Jahren
4.21auf den Stadtfriedhöfen879,00 €
4.22auf dem Sennefriedhof586,00 €
4.3Pflegereihengrabstätte für Erdbestattungen (einschließlich Grabpflege)
4.31auf den Stadtfriedhöfen2.935,00 €
4.32auf dem Sennefriedhof1.957,00 €
4.4Anonyme Erdbestattung (einschl. Grabpflege) auf dem Sennefriedhof1.595,00 €
4.5Urnenreihengrabstätte1.162,00 €
4.6Pflegereihengrabstätte für Urnenbestattungen (einschließlich Grabpflege)1.368,00 €
4.7Anonyme Urnenreihengrabstätte (einschl. Grabpflege)1.221,00 €
4.8Aschegrabfeld (einschl. Grabpflege) auf dem Sennefriedhof1.531,00 €
4.9Aschestreufeld (einschl. Grabpflege) auf dem Sennefriedhof1.726,00 €

5.Verwaltungsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen
5.0Bearbeitungsgebühr einschließlich Ausstellung sonstiger Urkunden18,00 €
5.1Umschreibung Nutzungsrecht Wahlgrab18,00 €
5.2Genehmigung für ein liegendes Grabmal44,00 €
5.3Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Reihengrabstätte einschl. jährlicher Prüfung der Standsicherheit111,00 €
5.4Genehmigung für ein stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte einschl. jährlicher Prüfung der Standsicherheit166,00 €
5.5Genehmigung für eine neue Beschriftung / Beschriftung einer Verschlussplatte einer Urnenkammer44,00 €
5.6Genehmigung einer Grabeinfassung44,00 €
5.7Urnenversand und -transport18,00 €
5.8Öffnen eines Sarges29,00 €
5.9Gestellung von Gerätschaften für nichtstädtische Sargträger83,00 €