Rückkaufswert: Der Rückkaufswert ist der vertraglich festgelegte Auszahlungsbetrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Sterbegeldversicherung vom Versicherer erhält.
Definition des Rückkaufswerts
Der Rückkaufswert bezeichnet den vertraglich festgelegten Auszahlungsbetrag, der dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin bei einer vorzeitigen Auflösung einer Sterbegeldversicherung vom Versicherer ausgezahlt wird. Er entspricht nicht der Summe der bereits geleisteten Beiträge, sondern wird auf Basis der zum Stichtag gebildeten Deckungsrückstellung berechnet. Von dieser werden vertraglich vereinbarte Abschlusskosten, Vertriebsprovisionen sowie gegebenenfalls Kündigungsabschläge abgezogen. In der ersten Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert daher regelmäßig deutlich niedriger als die eingezahlten Prämien, da die initialen Kosten des Vertrags noch nicht amortisiert sind. Erst mit fortschreitender Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert dem angesparten Kapital an, bis er bei Erreichen der vereinbarten Laufzeit oder beim Tod des Versicherten der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Die Berechnungsmethode ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters detailliert geregelt und unterliegt der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch die BaFin.
Praxisrelevanz für Angehörige und Kommunen
Für Angehörige und kommunale Bestattungsämter spielt der Rückkaufswert eine untergeordnete, aber rechtlich und finanziell relevante Rolle. Sterbegeldverträge dienen primär der Deckung der Bestattungskosten und der Erfüllung von Friedhofsgebühren. Wird ein Vertrag vorzeitig gekündigt, steht das Kapital nicht mehr für die geplante Bestattung zur Verfügung. Kommunen sind in der Regel nicht an der Auszahlung des Rückkaufswerts beteiligt, da sie keine direkten Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben. Allerdings kann eine vorzeitige Kündigung die finanzielle Planungssicherheit für die Hinterbliebenen beeinträchtigen, insbesondere wenn Friedhofsgebühren, Grabpflegekosten oder Bestattungsdienstleistungen bereits behördlich zugesagt oder vorfinanziert wurden. Angehörige sollten daher vor einer Kündigung prüfen, ob alternative Finanzierungsquellen vorhanden sind, um die gesetzlichen Bestattungspflichten weiterhin erfüllen zu können. Eine sorgfältige Abwägung zwischen kurzfristiger Liquidität und langfristiger Vorsorge ist im Kontext kommunaler Gebührenstrukturen unerlässlich.
Konkretes Rechenbeispiel
Zur Veranschaulichung: Ein Versicherungsnehmer hat eine Sterbegeldversicherung mit einer monatlichen Prämie von 150 Euro abgeschlossen. Nach drei Jahren (36 Monate) hat er insgesamt 5.400 Euro eingezahlt. Die Deckungsrückstellung beträgt zum Kündigungszeitpunkt 4.200 Euro. Der Vertrag sieht einen Stornoabschlag von 10 Prozent auf die Deckungsrückstellung sowie eine einmalige Abschlussgebühr von 300 Euro vor, die noch nicht vollständig abgeschrieben ist. Der Rückkaufswert errechnet sich folglich wie folgt: 4.200 Euro minus 300 Euro (Abschlussgebühr) minus 420 Euro (10-prozentiger Abschlag) ergibt 3.480 Euro. Der Versicherungsnehmer erhält also 1.920 Euro weniger als die eingezahlte Gesamtsumme. Dieses Beispiel verdeutlicht, warum eine vorzeitige Kündigung in den ersten Vertragsjahren finanziell nachteilig ist. Bei der Planung von Bestattungsvorsorge und Friedhofsgebühren sollte daher stets die gesamte Vertragslaufzeit berücksichtigt werden, um Liquiditätsengpässe im Ernstfall zu vermeiden und die vertragliche Absicherung nicht vorzeitig aufzuheben.