Kleinblittersdorf

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 05.02.2013

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab506,00 € geführt als Einzelgrab für Personen über 5 Jahre
Sargwahlgrab1.951,00 € geführt als Rasengrab für Erdbestattungen
Urnenreihengrab286,00 € geführt als Urneneinzelgrab
Urnenwahlgrab1.167,00 € geführt als Urnengemeinschaftsgrab
Urnengrab anonym451,00 € geführt als anonymes Urneneinzelrasenfeld
Baumbestattung1.185,00 € geführt als Urnengemeinschaftsbaumgrab (variiert je Ortsteil: 1.185,00 € oder 1.728,00 €)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)924,00 € / 363,00 € geführt als Grabherstellungsgebühr (Sarg/Urne)
Trauerhalle / Halle165,00 € geführt als Benutzung der Friedhofshalle bei Beisetzung (Pauschale)

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Kleinblittersdorf

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Kleinblittersdorf

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S 1215) der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26.04.1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S 691 ff), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05. Februar 2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Das Gebührenverzeichnis zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 15.02.2006 wird wie folgt geändert:

I. Grabnutzungsgebühren

1. für die Überlassung von Einzelgräbern
1. für Kinder bis 5 Jahre und Leibesfrüchte215,00 €
2. für Personen über 5 Jahre506,00 €
2. für die Überlassung von Rasengräber für Erdbestattungen1.951,00 €
3. für die Überlassung von Doppelgräbern für Erdbestattung1.820,00 €
Endet die Ruhefrist der zweiten Belegung nach dem Ende der Nutzungszeit, wird für jedes vollendete Jahr des Zeitraumes zwischen dem Ende der Nutzungszeit und dem Ende der Ruhefrist 1/30 der Gebühren erhoben.
4. für die Überlassung von Urneneinzelgräbern286,00 €
5. für die Überlassung von Kinderurnengräber143,00 €
6. für die Überlassung von Urnenfamiliengräbern1.276,00 €
Endet die Ruhefrist der weiteren Belegung nach dem Ende der Ruhefrist der vorherigen Belegung oder der Nutzungszeit, werden für jedes vollendete Jahr des Zeitraumes zwischen dem Ende der Nutzungszeit und dem Ende der Ruhefrist 1/20 der Gebühren erhoben.
7. für die Überlassung eines Urnengelasses330,00 €
8. für die Überlassung und Pflege eines anonymen Urneneinzelrasenfeldes451,00 €
9. für die Überlassung und Pflege eines Urnenrasengrabes1.167,00 €
10. für die Überlassung und Pflege eines Urnengemeinschaftsbaumgrabes in den Ortsteilen Auersmacher, Bliesransbach, Rilchingen-Hanweiler und Sitterswald1.185,00 €
11. für die Überlassung und Pflege eines Urnengemeinschaftsbaumgrabes im Ortsteil Kleinblittersdorf1.728,00 €
12. für die Überlassung und Pflege eines Urnenfamilienbaumgrabes im Ortsteil Kleinblittersdorf.2.728,00 €

Endet die Ruhefrist der weiteren Belegung nach dem Ende der Ruhefrist der vorherigen Belegung oder der Nutzungszeit, werden für jedes vollendete Jahr des Zeitraumes zwischen dem Ende der Nutzungszeit und dem Ende der Ruhefrist 1/20 der Gebühren erhoben.

Seite 1 von 3

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Kleinblittersdorf

II. Grabherstellungsgebühren

Die Grabherstellungsgebühren betragen

  1. 1. für die Herstellung eines Grabes (das Ausheben und Verfüllen des Grabes sowie Abfuhr der übrigen Erdmassen) 1.1 für Kinder bis 5 Jahre oder Totgeburten 363,00 € 1.2 für Personen über 5 Jahre 924,00 € 1.3 für Urnengräber (auch für Totgeburten) 363,00 € 1.4 für Rasengräber für Erdbestattungen 965,00 €
  2. 2. für das Herrichten und Verschließen eines Urnengelasses zur und nach der Beisetzung inklusive einer vorläufigen Verschlussplatte aus Beton, soweit sie baulich notwendig ist 319,00 €
  3. 3. für die letzte oder einzige Verschlussplatte, soweit sie von der Gemeinde gestellt wird 165,00 €
  4. 4. für die letzte oder einzige Verschlussplatte, soweit sie die Gemeinde herstellen lässt die tatsächlichen Kosten für die Beschriftung
  5. 5. für die Hinweistafeln bei Urnenbaumbestattungen in den Ortsteilen Auersmacher, Bliesransbach, Rilchingen-Hanweiler und Sitterswald die tatsächlichen Kosten für die Beschriftung
  6. 6. für die Hinweisschilder bei Urnenbaumbestattungen im Ortsteil Kleinblittersdorf die tatsächlichen Kosten für Schild und Beschriftung
  7. 7. für die Herstellung eines Grabes/Gelassen an Samstagen und außerhalb der Normalen Dienstzeit, zusätzliche Gebühr 132,00 €

III. Ausgrabungen

Für eine Ausgrabung durch Bedienstete der Gemeinde:

Urne: 363,00 € Sarg: 924,00 €

IV Einebnung eines Grabes durch die Gemeinde vor Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit

Für ein

Einzelgrab für Erdbestattung 165,00 € Doppelgrab für Erdbestattung 270,00 € Urneneinzelgrab und Urnenfamiliengrab 132,00 €

Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.

V. Für die Benutzung einer Friedhofshalle

Benutzung der Friedhofshalle bei Beisetzung auf einem Friedhof der Gemeinde Pauschale 165,00 €

Benutzung des Aufbahrungsraumes bei Beisetzung auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde oder auf einem Konfessionellen Friedhof innerhalb der Gemeinde je angebrochener Tag 132,00 €

Seite 2 von 3

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Kleinblittersdorf

Benutzung des Aufbahrungsraumes bei Beisetzung auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde für Fundleichen je angebrochener Tag

165,00 €

Mit den Trägern konfessioneller Friedhöfe innerhalb der Gemeinde kann eine Pauschale in Höhe von 3 Tagessätzen vereinbart werden.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kleinblittersdorf, den 28.06.2013

DER BÜRGERMEISTER

Stephan Strichertz

Seite 3 von 3