Karlsdorf-Neuthard

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01. Januar 2025 · Friedhofssatzung: 03. Dezember 2024

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab733,00 € Überlassung eines Reihengrabes für Personen ab 10 Jahren
Sargwahlgrab1.149,00 € Wahlgrab je Einzel-Grabfläche einfachfief
Urnenreihengrab157,00 € Überlassung eines Urnenreihengrabes
Urnenwahlgrab366,00 € für ein Urnen-Wahlgrab
Urnengrab anonymnicht angegeben nicht im Text enthalten
Baumbestattungnicht angegeben nicht im Text enthalten
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)697,00 € Bestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes) für Personen ab 10 Jahren; Urnenbeisetzung separat mit 432,00 €
Trauerhalle / Hallenicht angegeben nicht im Text enthalten (nur Friedhofskapelle mit 294,00 € aufgeführt)

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Landkreis Karlsruhe

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 24. Januar 1980:

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 3. Dezember 2024 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 24. Januar 1980 beschlossen:

§ 1

Der § 4 (Verwaltungsgebühren) erhält folgende Neufassung:

1.Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung17,00 €
2.Anforderung von Urnen11,00 €
3.Unbedenklichkeitsbescheinigung Feuerbestattung11,00 €
4.Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
4.1 für einen Einzelfall34,00 €
4.1 für eine Dauerzulassung50,00 €
5.Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege68,00 €
6.Sonstige gewerbliche Tätigkeit68,00 €

§ 2

Der § 5 (Benutzungsgebühren) erhält folgende Neufassung:

Es werden erhoben:
1Bestattung (jeweils Öffnen und Schließen eines Grabes)
1.1von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren697,00 €
1.2von Personen unter 10 Jahren433,00 €
1.3von Tot-und Fehlgeburten173,00 €
1.4ein Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen je40 v.H.
1.5für die zusätzliche Tieferlegung vor der Bestattung nach 1.1 u. 1.2 ein Zuschlag von184,00 €
2.Beisetzung von Aschen
2.1in ein Urnengrab432,00 €
2.1.1in eine Urnennische292,00 €
2.2Zuschlag zu 2.1 und 2.1.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen je40 v.H.
3.Überlassung eines Reihengrabes
3.1für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren733,00 €
3.2für Personen unter 10 Jahren157,00 €
3.3Urnenbeisetzung in eine bereits bestehende Reihengrabfläche78,00 €
3.4zusätzliche Beisetzung von Personen unter 10 Jahren oder Totgeburt in eine bereits bestehende Reihengrabfläche123,00 €
4.Überlassung eines Urnenreihengrabes157,00 €

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5.Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten, erstmalige Verleihung von Nutzungsrechten
5.1für ein Wahlgrab je Einzel-Grabfläche einfachfief1.149,00 €
5.1.1je Einzel-Grabfläche Tieferlegung1.666,00 €
5.2für ein Wahlgrab je Doppel-Grabfläche einfachfief2.301,00 €
5.2.1je Doppel-Grabfläche Tieferlegung2.818,00 €
5.3für ein Wahlgrab je Dreifach-Grabfläche einfachfief
5.3.1je Dreifach-Grabfläche Tieferlegung
5.4für ein Urnen-Wahlgrab366,00 €
5.4.1für eine Urnen-Wahlnische1.272,00 €
5.5bei einer zusätzlichen Beisetzung von Urnen in ein bestehendes Urnen-Wahlgrab oder Wahlgrab nach 5.1 bis 5.4183,00 €
5.5.1bei einer zusätzliche Beisetzung von Personen unter 10 Jahren oder Totgeburten in eine bereits bestehende Wahlgrabfläche183,00 €
5.6erneuter Erwerb des Nutzungsrechtes
5.6.1für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 5.1 - 5.4
5.6.2für eine davon abweichende Nutzungsdauer pro Jahr der Verlängerung der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer für ein Wahlgrab
Einzel-Grabfläche einfachfief45,00 €
Einzel-Grabfläche Tieferlegung66,00 €
Doppel-Grabfläche einfachfief91,00 €
Doppel-Grabfläche Tieferlegung112,00 €
Dreifach-Grabfläche einfachfief136,00 €
Dreifach-Grabfläche Tieferlegung159,00€
Urnenwahl-Grab14,00 €
Urnenwahl-Nische84,00 €
Angefangene Jahre werden voll gerechnet!
6Verlegung von Trittplatten
6.1Trittplatten für ein Urnengrab374,00 €
6.2Trittplatten für ein Einzelgrab758,00 €
6.3Trittplatten für ein Doppelgrab868,00 €
7.Sonstige Leistungen
7.1für das Ausgraben oder Tieferlegung von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je beteiligte Person und Stunde63,00 €
7.2für das Umbetten von Urnen als Erschwernispauschale, neben den jeweils anfallenden Gebühren nach Ziff. 2 für das Öffnen und Schließen eines bzw. zweier oder mehrerer Gräber, je beteiligte Person und angefangene Stunde63,00 €
7.3Benützung der Friedhofskapelle294,00 €
7.8Benützung einer Zelle je angefangene 24 Stunden99,00 €
7.9für die Abstellung von Personal durch die Gemeinde, je Person und Stunde63,00 €

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§ 3

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Karlsdorf-Neuthard, den 03. Dezember 2024

gez.

Sven Weigt, Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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