Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Datum nicht eindeutig ermittelbar
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 150,- € Reihengrab (Sarg) für 25 Jahre |
| Sargwahlgrab | 280,- € Wahlgrab (Sarg) für 35 Jahre je Stelle |
| Urnenreihengrab | 100,- € Reihengrab (Urne) für 25 Jahre |
| Urnenwahlgrab | 150,- € Wahlgrab (Urne) für 35 Jahre je Stelle |
| Urnengrab anonym | nicht angegeben nicht im Text enthalten |
| Baumbestattung | nicht angegeben nicht im Text enthalten |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | Sarg: 575,- € / Urne: 375,- € Allgemeine Kosten für Sarg- bzw. Urnenbestattung |
| Trauerhalle / Halle | nicht angegeben nicht separat ausgewiesen |
1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Friedhofsgebührensatzung
Rasenreihengrabstätten an der Stele (nur Urne)
An der Stele wird der Reihe nach im Todesfall bestattet, der Friedhofsträger bestimmt den Platz. Eine Verlängerung über die
Ruhefrist von 25 Jahren hinaus ist nicht möglich. Die Bestattung erfolgt auf dem Rasenfeld rund um die Stele. Je nach Wunsch werden der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten der bestatteten Person durch die Friedhofsverwaltung auf der Stele angebracht.
Rasenreihengrab (Urne) für 25 Jahre 1.200,- €
Kosten der Beschriftung:
pro Zeichen und Buchstabe 11,- €
Kindergräber
Reihengrab für 20 Jahre 40,- €
Bestattung 70,- €
Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab nicht abgeräumt. Die „FUG“ ist für 20 Jahre zu zahlen.
Für Fehl- und Ungeborene unter 500g steht eine kostenfreie Grabstelle zur Verfügung.
ALLES VERÄNDERT SICH, ABER DAHINTER RUHT EIN EWIGES.
J.W.v. Goethe
Unser Friedhof
Friedhofsverwaltung
Stadt Haselünne Rathausplatz 1 49740 Haselünne
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Tel: 05961/509-272 [email protected]
BESTATTUNGSARTEN
auf dem Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Vincentius Haselünne
Informationen und Gebühren 2021/2022
Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger,
unser Friedhof in Haselünne bietet Ihnen mit seiner parkähnlichen Anlage mehr als nur eine Begräbnisstätte. Es ist ein Ort sowohl der Trauerbewältigung als auch der stillen Erholung. Für Ihren individuellen Bestattungswunsch stehen Ihnen verschiedene Grabarten für eine Erd- oder Feuerbestattung zur Verfügung.
Mit diesem Flyer geben wir Ihnen eine kleine Hilfestellung, sich über das Angebot für Sarg- und Urnenbestattungen und deren Preise zu informieren.
Allgemeine Kosten:
Unabhängig von der Bestattungsart fallen für die Nutzung der Aufbahrungsträume, der Friedhofskapelle und die Beisetzung in der Regel folgende Kosten an:
| Sargbestattung: | 575,- € |
|---|---|
| Urnenbestattung: | 375,- € |
| Abräumen einer Grabstätte je qm | 50,- € |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) pro Jahr und Stelle | 13,- € |
Mit der „FUG“ werden die allgemeinen Bewirtschaftungskosten abgedeckt (u.a. Pflege der sonstigen Grünanlagen, Abfallbeseitigung, Unterhaltung der Wasserentnahmestellen und Toiletten, Betriebskosten für Maschinen und Fahrzeuge, usw.).
Individuell gestaltete Grabstätten
Für die Gestaltung und Pflege sind hier die Angehörigen zuständig. Die Aufstellung eines Grabmales bedarf der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Im Falle der erstmaligen Genehmigung eines Grabmals fallen Kosten in Höhe von 50,- € an.
Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten)
Diese Grabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Eine Verlängerung ist möglich.
| Wahlgrab (Sarg) für 35 Jahre je Stelle | 280,- € |
|---|---|
| Wahlgrab (Urne) für 35 Jahre je Stelle | 150,- € |
Das Nutzungsrecht umfasst einen Zeitraum von 35 Jahren. Wird dieser Zeitraum bei einer weiteren Bestattung aufgrund der 25-jährigen Ruhefrist überschritten, ist das Nutzungsrecht für die Überschreitungszeit an der gesamten Grabstätte zu verlängern. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung.
Reihengrabstätten (Einzelgrab)
Bei diesen Gräbern wird der Reihe nach im Todesfall bestattet, der Friedhofsträger bestimmt den Platz. Eine Verlängerung über die Ruhefrist von 25 Jahren hinaus ist nicht möglich.
| Reihengrab (Sarg) für 25 Jahre | 150,- € |
|---|---|
| Reihengrab (Urne) für 25 Jahre | 100,- € |
Bei der Bestattung in Reihen- oder Wahlgrabstätten (Sarg und Urne) kommen noch Kosten für die Wegeeinflussung hinzu (ca. 60 € - 110 € je nach Art des Grabes). Bei der Wiederbelegung einer aufgegebenen Grabstätte entfallen diese Kosten.
Einheitlich gestaltete Grabstätten
Die gärtnerische Anlage sowie die laufende Pflege erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die individuelle Gestaltung mit Gebinden oder Kerzen ist hier nicht möglich. Der
Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten der bestatteten Person werden durch die Friedhofsverwaltung auf einheitlichen Grabplatten bzw. -stelen angebracht.
Rasenwahlgrabstätten
Diese Grabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Eine Verlängerung ist möglich.
| Rasenwahlgrab (Sarg) für 35 Jahre je Stelle | 2.100,- € |
|---|---|
| Kosten Grabplatte | 250,- € |
| - Einzelgrab | 470,- € |
| - Doppelgrab |
| Rasenwahlgrab (Urne) für 35 Jahre je Stelle | 1.680,- € |
|---|---|
| Kosten Grabplatte | 250,- € |
| - Einzelgrab | 470,- € |
Das Nutzungsrecht umfasst einen Zeitraum von 35 Jahren. Wird dieser Zeitraum bei einer weiteren Bestattung aufgrund der 25-jährigen Ruhefrist überschritten, ist das Nutzungsrecht für die Überschreitungszeit an der gesamten Grabstätte zu verlängern. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung.
Rasenreihengrabstätten (Einzelgrab)
Hier wird der Reihe nach im Todesfall bestattet, der Friedhofsträger bestimmt den Platz. Eine Verlängerung über die Ruhefrist von 25 Jahren hinaus ist nicht möglich.
| Rasenreihengrab (Sarg) für 25 Jahre | 1.500,- € |
|---|---|
| Kosten Grabplatte | 250,- € |
| Rasenreihengrab (Urne) für 25 Jahre | 1.200,- € |
| Kosten Grabplatte | 250,- € |
Urnengrab im Bestattungsgarten
Diese Grabstätten werden nur als Einzel- oder Doppelgrab vergeben. Eine Verlängerung ist möglich. Jedes Grab erhält eine Sandstein-Stele mit Vor- und Zunamen sowie dem Geburts- und Sterbejahr der bestatteten Person. Die Größe der Stele ist bei einem Doppelgrab angepasst.
| Urnengrab für 35 Jahre | 1.680,- € |
|---|---|
| Kosten Grabstele | |
| - Einzelgrab | 670,- bis 790,- € |
| - Doppelgrab | 1.690,- € |
| (incl. Nachbeschriftung) |
Das Nutzungsrecht umfasst einen Zeitraum von 35 Jahren. Wird dieser Zeitraum bei einer weiteren Bestattung aufgrund der 25-jährigen Ruhefrist überschritten, ist das Nutzungsrecht
für die Überschreitungszeit an der gesamten Grabstätte zu verlängern. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung.