Harsum

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 24.06.2026

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.141,71 € Grabstättengebühr (Ziff. 2.1); zzgl. 582,32 € für Herstellen/Wiederverfüllen (Ziff. 1.1 a)
Sargwahlgrabnicht angegeben nicht enthalten
Urnenreihengrab830,66 € Grabstättengebühr (Ziff. 2.7); zzgl. 215,46 € für Herstellen/Verfüllen (Ziff. 1.4)
Urnenwahlgrabnicht angegeben nicht enthalten
Urnengrab anonym563,27 € Grabstättengebühr für Reihenrasengrabstätte ohne Kennzeichnung (Ziff. 2.9); zzgl. 215,46 € Herstellen/Verfüllen (Ziff. 1.6 a)
Baumbestattung1.095,80 € Grabstättengebühr für Baumreihengrabstätte (Ziff. 2.13); zzgl. 215,46 € Herstellen/Verfüllen (Ziff. 1.6 a)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)582,32 € (Sarg) / 215,46 € (Urne) Separat als Bestattungsgebühr (Herstellen/Wiederverfüllen) in Ziff. 1.1 a) und 1.4, nicht in Grabgebühr enthalten
Trauerhalle / Halle296,26 € Aufgeführt als Benutzung der Friedhofskapelle und/oder des Leichenraumes (Ziff. 5.1)

1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Gebührenordnung

Satzung

der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Harsum (Friedhofsgebührensatzung)

(in der Fassung der 16. Ergänzungssatzung vom 24.06.2026)

Aufgrund der §§ 10 und 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), § 13 Abs. 4 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) in der Fassung vom 08.12.2005 (Nds. GVBl. S. 381), zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 23.02.2022 (GVBl. S. 134) sowie der §§ 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) hat der Rat der Gemeinde Harsum in seiner Sitzung am 24.06.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

(1) Für die Verwaltung und Benutzung der von der Gemeinde Harsum, nach Maßgabe der Friedhofssatzung in der jeweils gültigen Fassung, unterhaltenen Bestattungseinrichtungen sowie für besondere Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Satzung (Anlage 1).

(2) Für Leistungen, die in dem Gebührentarif nicht aufgeführt sind, werden die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand durch die Gemeinde Harsum festgelegt.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren sind die Personen verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof und die Bestattungseinrichtungen benutzt werden bzw. für die gebührenpflichtige Leistungen erbracht werden.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden durch die Gemeinde Harsum festgesetzt und dem Gebührenschuldner durch Gebührenbescheid bekannt gegeben.

(3) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (4) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. (5) Die Gebühren werden ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

§ 4

Billigkeitsmaßnahmen

Die Gemeinde Harsum kann auf Antrag von der Erhebung der Gebühren im Einzelfall ganz oder teilweise absehen, wenn die Erhebung für den Gebührenschuldner zu einer unbilligen Härte führen würde.

§ 5

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim in Kraft.

31177 Harsum, den 24.06.2026

gez. Litfin Bürgermeister

Gemeinde Harsum

Anlage 1

Gebührentarif zur Gebührensatzung der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Harsum

Nr.Amtshandlung / GebührentatbestandGebühr
1.Bestattungsgebühren
1.1a) Herstellen und Wiederverfüllen einer Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (je Grabstelle) b) Herstellen und Wiederverfüllen einer Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr582,32 € entfällt
1.2Herstellen und Wiederverfüllen einer Doppelreihengrabstätte (Erstbelegung)582,32 €
1.3Herstellen und Wiederverfüllen einer Doppelreihengrabstätte (Zweitbelegung)582,32 €
1.4Herstellen und Verfüllen einer Urnenreihengrabstätte215,46 €
1.5Beisetzung von Urnen in einer bereits belegten Grabstätte für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen je Urne215,46 €
1.6Herstellen und Verfüllen einer Grabstätte a) Reihenrasengrabstätte ohne Kennzeichnung für Urnenbestattung / Baumreihengrabstätten (anonym) b) Reihenrasengrabstätte mit Kennzeichnung für Urnenbestattung / Baumreihengrabstätten c) Reihenrasengrabstätte ohne Kennzeichnung für Erdbestattung (anonym) d) Reihenrasengrabstätte mit Kennzeichnung für Erdbestattung/ mit stehendem Grabstein für Erdbestattung215,46 € 215,46 € 582,32 € 582,32 €
1.7Beisetzungen an Freitagen ab 12 Uhr und Samstagen (nur zulässig aufgrund besonderer Gründe) a) für das Herstellen und Wiederverfüllen einer Erdgrabstätte in diesem Fall keine Gebühr nach Ziff. 1.1 a), 1.2, 1.3, 1.6 c) oder 1.6 d) b) für eine Urnenbeisetzung in diesem Fall keine Gebühr nach Ziff. Ziff. 1.4, 1.5, 1.6 a), 1.6 b)611,44 € 227,10 €

2.Überlassung von Grabstätten (Grabstättengebühr)
2.1Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr1.141,71 €
2.2Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahrentfällt
2.3Beisetzung einer Urne auf einer vorhandenen Reihengrabst. / Reihenrasengrabstätte420,75 €
2.4Doppelreihengrabstätte2.227,97 €
2.5Je Verlängerungsjahr für die Angleichung der Nutzungszeit bei der Zweitbelegung einer Doppelreihengrabstätte89,12 €
2.6Beisetzung einer Urne auf einer vorhandenen Doppelreihengrabstätte420,75 €
2.7Urnenreihengrabstätte830,66 €
2.8Beisetzung einer Urne auf einer vorhandenen Urnenreihengrabstätte420,75 €
2.9Reihenrasengrabstätte ohne Kennzeichnung für Urnenbestattung563,27 €
2.10Reihenrasengrabstätte ohne Kennzeichnung für Erdbestattung1.181,71 €
2.11Reihenrasengrabstätte mit Kennzeichnung für Urnenbestattung615,77 €
2.12Reihenrasengrabstätte mit Kennzeichnung für Erdbestattung1.462,02 €
2.13Baumreihengrabstätte a) abgrenzbar und individualisiert durch Bronzetafel, Gebührenziffer 3.2 ist zu beachten1.095,80 €
Baumreihengrabstätte b) anonym1.095,80 €
2.14Reihenrasengrabstätte mit stehendem Grabstein für Erdbestattung1.181,71 €
Nr.Amtshandlung / GebührentatbestandGebühr
3.1Umbettungen von Leichen, Gebeinen und Urnen sowie für AusgrabungenNach tatsächlichen Kosten der Eigen- und Fremdleistungen
3.2Herstellung und Anbringung der Bronzetafel bei einer BaumreihengrabstätteNach tatsächlichen Kosten der Fremdleistungen
4.Amtshandlungen
4.1Für die Genehmigung und Aufstellung von allgemeinen Grabmalen und zur Standsi-cherheitsprüfung89,00 €
4.2Für die Genehmigung zur Herstellung einer Grabeinfassung53,00 €
4.3Gebühr für die Ausstellung eines Urnenscheins (gemäß Tarif-Nr. 2.4 der Verwaltungs-kostensatzung)53,00 €

4.4Zustimmungserteilung gem. § 2 (2), § 9 (2), § 13 (2 und 3), § 16 (1), § 22 (1 und 3), § 25 (1) der Friedhofssatzung (gem. Tarif Nr. 6 der Verwaltungskostensatzung)41,00 €
5.Gebäudenutzung
5.1Für die Benutzung der Friedhofskapelle und/ oder des Leichenraumes je Sterbefall296,26 €
6.Einebnung einer separaten Grabstätte auf Antrag vor Ablauf der Ruhezeit gem. § 12 der Friedhofssatzung145,58 €