§ 16

weight: 16 (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung

nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich mitteilen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.

(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere Umstände, die für die Beurteilung

  • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
  • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und
  • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können.

Dazu zählen die deutsche oder ausländische steuerliche Ansässigkeit, die Steueridentifikationsnummer, der Geburtsort und der Wohnsitz.

Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie trotz einer nicht bestehenden Steuerpflicht davon ausgehen, dass wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden melden.

VIII. Ausschlüsse