weight: 4 (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen, auch die Bestimmung des Bezugsberechtigten, gelten ebenfalls für die Erhöhung der Leistungen. Der Paragraf „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?“ der Allgemeinen Bedingungen gilt auch für die Erhöhung der Leistungen. (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen in den Paragrafen der Allgemeinen Bedingungen zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und zur Selbsttötung nicht erneut in Lauf.