§ 20

weight: 20 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen?

(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten gesondert in Rechnung stellen: • Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen, • Rückläufer im Lastschriftverfahren, • Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zustimmung erfordern, • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, • Adressermittlung. (2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vorschlag“) oder dem Anhang zu Ihrem Versicherungsschein entnehmen.