weight: 8 Die Mitglieder haben Wohnungsänderungen der Kasse anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Mitglied gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs nach der letzten der Kasse bekannten Wohnung.