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- Der Beitrag richtet sich nach den jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarifen. Die Tarife sind Bestandteil der AVB.
- In den Tarifen T65 und T85 ist für den Monat, innerhalb dessen die Mitgliedschaft beginnt oder endet, der volle Beitrag zu entrichten. Die Beiträge sind letztmalig für den Monat zu zahlen, in dem das Mitgliedschafts- und das Versicherungsverhältnis endet oder das Mitglied das 65. Lebensjahr vollendet hat (T65) bzw. das 85. Lebensjahr vollendet hat (T85). Die Beiträge für das laufende Kalenderjahr können im Voraus entrichtet werden. Die Kasse ist verpflichtet, die Vorauszahlung anzunehmen. Im Tarif TE ist der Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn fällig.
- Mitglieder, die mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, erhalten eine schriftliche Mahnung. Für jede Mahnung wird eine vom Mitglied zu tragende Mahngebühr in Höhe der entstandenen Gebühren (Porto- und Bankgebühren) erhoben. Die Mahnung, die nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach Fälligkeit des erstmals unbezahlte gebliebenen Beitrags erfolgen darf, hat eine Zahlungsfrist von mindestens einem Monat vorzusehen und den Hinweis zu enthalten, dass mit dem Ablauf dieser Frist der Ausschluss erfolgt, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt alle bis dahin fällig gewordenen Beiträge an die Kasse entrichtet worden sind.