§ 1

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  1. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern und etwa mitversicherten Kindern folgende Versicherungsleistungen nach den jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarifen T65, T85 und Tarif TE. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Mitglieds fällig (Kapitalversicherung auf den Todesfall).
  2. In den Tarifen T65, T85 und TE ist eine Versicherung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Mitglieder der Kasse können ihre Kinder unter 14 Jahren bis zur Höhe des von ihnen selbst abgeschlossenen satzungsmäßigen Sterbegelds in den Tarifen T65, T85 und TE mitversichern. Nach Vollendung des 14. Lebensjahrs erfolgt die Übernahme in die Erwachsenenversicherung nach dem jeweils gültigen Sterbegeldtarif, es sei denn, die Übernahme wird von den Eltern ausdrücklich nicht gewünscht.
  3. Wahlweise kann in den Tarifen T65 und T85 (nicht zu TE) eine Unfallzusatzversicherung entsprechend den Sonderbedingungen für die Unfallzusatzversicherung eingeschlossen werden.
  4. Jedes Mitglied ist berechtigt, bei der Kasse neben dem 1. Versicherungsvertrag weitere Versicherungsverträge abzuschließen. Hierfür gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und des § 3 der Satzung sowie die §§ 2 - 6 dieser AVB. Die Kombination von verschiedenen Tarifen bis zur Höchstversicherungssumme ist möglich.