weight: 3 Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Ihr Versicherungsschutz beginnt um 12 Uhr mittags an dem im Versicherungsschein genannten Tag. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 11 Absätze 2 und 3 und § 13).