§ 18

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Kosten und Abgaben

(1) Falls uns aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, stellen wir Ihnen pauschal die zusätzlichen Kosten gesondert in Rechnung.

Die derzeit gültigen Kosten können Sie den „Bestimmungen über Kosten und tarifabhängige Begrenzungen nach § 18“ entnehmen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Bedingungen. Wir können Kosten in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform – z. B. Papierform oder E-Mail – unterrichten.

(2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.

(3) Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (zum Beispiel Steuern), die von uns für Ihren Vertrag abzuführen sind, verrechnen wir mit den Leistungen bzw. sind uns zu erstatten.

Tarifabhängige Begrenzungen

(4) Für Ihren Vertrag gelten bestimmte tarifabhängige Begrenzungen. Die derzeit gültigen Begrenzungen können Sie den „Bestimmungen über Kosten und tarifabhängige Begrenzungen nach § 18“ entnehmen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Bedingungen. Wir können Begrenzungen in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform – z. B. Papierform oder E-Mail – unterrichten.