§ 11

weight: 11 (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum

  • Erheben,
  • Speichern,
  • Verarbeiten und
  • Melden

von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen

  • bei Abschluss des Vertrags,
  • bei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des Vertrags oder
  • auf Nachfrage

unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.

(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Tatsachen, die für die Beurteilung

  • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
  • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und
  • der steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung maßgebend sein können.

(3) Zu diesen Informationen zählen

  • die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n),
  • das Geburtsdatum,
  • der Geburtsort und
  • der Wohnsitz.

(4) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“ nachlesen.

Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres Merkblatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze.

Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk.de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG anfordern.

(5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt Folgendes:

Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen.

Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Selbstauskunft zu Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit erforderlich.

(6) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 bis 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.