weight: 5 (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Willenser-
SG25 / Stand 01.2025
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klärung (z. B. eine Mahnung) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
(2) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind (z. B. Geldwäsche, politisch exponierte Person), müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Hierzu zählen u. a.
- Angaben zur deutschen oder ausländischen Steuerpflicht,
- die Steueridentifikationsnummer
- Geburtsort, Geburtsland und der Wohnort,
- die Ausübung eines wichtigen öffentlichen Amtes.
Diese Informationen können u. a. maßgebend sein für die Beurteilung
- Ihrer persönlichen Steuerpflicht,
- der Steuerpflicht dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und
- der Steuerpflicht des Leistungsempfängers
- der Eigenschaft als politisch exponierte Person oder
- nach dem Geldwäschegesetz (GWG).
Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, müssen Sie unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht oder nicht, damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsdaten an in- oder ausländische Behörden melden.