§ 17

weight: 17 (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal anlassbezogene Kosten gesondert in Rechnung:

  • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein;
  • schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen;
  • Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN;
  • Durchführung von Vertragsänderungen;
  • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen;
  • Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses bzw. eines Verfügungsverzichts nach Vertragsabschluss;
  • gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt werden müssen.

Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ihrer Vertragsunterlagen ist.

Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.

(2) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) für die Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostentabelle können Sie jederzeit bei uns anfordern.