weight: 5 (1) Nach einem Versicherungsfall können die von der Versicherung begünstigten Personen auf Antrag einen von DELA bestellten Trauerberater in Anspruch nehmen. Der Trauerberater hilft bei psychologischen, praktischen und finanziellen Fragen, die infolge des Sterbefalls geregelt werden müssen.
(2) Die Kosten für die erste Trauerberatung werden von DELA übernommen. Etwaige Folgeberatungen sind kostenpflichtig.