§ 21

weight: 21 (1) Wir sind darauf angewiesen, dass Sie uns vor Ihrer Vertragserklärung (Antragsstellung) alle Gefahrumstände – wie z. B. Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen oder Beschwerden – nach denen wir Sie „in Textform“ gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen.

(2) Wird das Leben anderer Personen versichert, so wird Ihnen das Wissen dieser Personen wie eigenes zugerechnet.

(3) Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. In diesem Fall verzichten wir auf unsere Rechte gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz, den Vertrag zu kündigen oder Vertragsänderungen durchzuführen.

(4) Im Fall des Rücktritts sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

(5) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und unser Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätten.

(6) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(7) Unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, so beträgt die Frist zehn Jahre.

(8) Haben wir Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht erlangt, so müssen wir unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.

(9) Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.