weight: 19 (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir Ihnen auf Ihre Kosten „in Textform“ eine Zahlungsfrist bestimmen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Fristablauf verbunden sind.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie zu dieser Zeit mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Wir können nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung noch in Verzug sind. Hierauf werden wir Sie ausdrücklich hinweisen.
(4) Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten.
(5) An der Tatsache, dass vor der Reaktivierung Ihres Vertrags kein Versicherungsschutz besteht, ändert dies allerdings nichts.