§ 18

weight: 18 (1) Die erste Prämie wird von uns per Lastschrift zum Versicherungsbeginn innerhalb von zwei Wochen abgebucht. Damit Sie nicht in Zahlungsverzug geraten, nutzen wir das SEPA-Lastschriftverfahren.

(2) Ist die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, Sie genießen sofortigen Versicherungsschutz oder Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

(3) Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so sind wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.