weight: 4 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein* angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann allerdings entfallen, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 5 Abs. 3 bis 5 sowie § 6).