§ 17

weight: 17 (1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten gesondert in Rechnung stellen:

  • Erstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein

  • Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen

  • Verzug mit Beiträgen

  • Rückläufer im Lastschriftverfahren

  • Durchführung von Vertragsänderungen

  • Bearbeitung von Drittrechtsverfügungen (z.B. Abtretungen und Verpfändungen) oder Übertragungen/Versicherungsnehmerwechsel

  • Klärung eines unklaren Bezugsrechtes

  • Zustimmung Dritter im Zusammenhang mit Vertragsänderungen oder Vertragsbeendigungen

(2) Wenn Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung des pauschalen Betrages zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.