Gesetz: Jahressteuergesetz 2024 Inkrafttreten: 1. Januar 2025 Gesetzesstelle: § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG
Was ändert sich?
Der Erbfallkostenpauschbetrag wird zum 1. Januar 2025 von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben.
Vorteil für Erben
Die Erhöhung bedeutet eine zusätzliche steuerliche Entlastung und mindert die Erbschaftsteuerlast erheblich – insbesondere bei kleineren Nachlässen.
Der Pauschbetrag deckt typische Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen, zum Beispiel:
- Bestattungskosten
- Grab- und Beisetzungskosten
- Kosten für die Nachlassabwicklung
- Weitere Erbfallkosten
Wirkung
Bislang war es erforderlich, alle Belege einzureichen, wenn die Kosten 10.300 Euro überstiegen. Ab 2025 können Erben bis zu 15.000 Euro pauschal und ohne Nachweis geltend machen.
Das bedeutet: Weniger Fälle, in denen Erben einzelne Belege nachweisen müssen.