🏛️ Sachverhalt & Beschlusslage
Die Ortsgemeinde Seelbach (Kreis Altenkirchen, Westerwald) hat für ihre Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 22. Oktober 2026, eine umfassende Neuregelung ihres Friedhofsrechts angekündigt. Auf der offiziellen Tagesordnung stehen die Neufassung der Friedhofssatzung sowie die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Seelbach.
Mit der Neufassung leitet die Ortsgemeinde eine grundlegende Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen für Grabnutzungsrechte, zulässige Bestattungsformen und die künftigen öffentlich-rechtlichen Gebührensätze ein. Konkrete Gebührenhöhen und Tarife werden mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates festgelegt und mit der späteren amtlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
📋 Bedeutung für Bürger & Friedhofsnutzer
Für Bürger und Angehörige in Seelbach bestimmen die novellierten Satzungen die künftigen Konditionen bei Todesfällen. Da Grabnutzungsrechte in der Regel für mehrjährige Ruhefristen (üblicherweise 20 bis 30 Jahre) erworben werden, schafft die Neufassung der Gebührenordnung verlässliche finanzielle Klarheit für die kommunale Friedhofsnutzung.
Quelle / Dokumentation: Bürgerkurier – Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Seelbach