Leistungsverfall

Reduzierte Todesfallleistung innerhalb der Wartezeit bei vorzeitigen Beitragszahlungen.

Der Leistungsverfall beschreibt den Zeitraum zu Beginn eines Sterbegeldversicherungsvertrags, in dem bei Tod des Versicherten nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur ein reduzierter Betrag (in der Regel die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten) ausgezahlt wird.

  • Dauer: In der Regel 2–3 Jahre, je nach Vertrag auch bis zu 5 Jahre.
  • Zweck: Der Leistungsverfall soll Selbstmord- und Anreizbetrug vorbeugen, indem er die Leistung in den ersten Jahren begrenzt.
  • Ausnahme: Bei Risikogruppen-Tarifen kann ein sofortiger Vollschutz (ohne Leistungsverfall) angeboten werden, jedoch mit höheren Beiträgen.
  • Praxis-Tipp: Bei Abschluss im höheren Alter sollte auf einen möglichst kurzen Leistungsverfall geachtet werden, da die Wartezeit dann einen größeren Teil des Lebens ausmacht.