Die Bestattungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland, die bestimmten Personen auferlegt wird, für die ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 736 ff.) geregelt.
- Verpflichtete Personen: Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern — in absteigender Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades.
- Umfang: Die Pflicht umfasst die Organisation und Finanzierung der Bestattung.
- Kein Ausschluss durch Erbschaftsausschlagung: Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, bleibt die Bestattungspflicht bestehen.
- Reihenfolge: Zuerst der Ehepartner, dann die Kinder, dann die Eltern, dann die Geschwister.
- Praxis-Tipp: Eine Sterbegeldversicherung entlastet die bestattungspflichtigen Personen von den finanziellen Folgen.