Die Beitragsanpassung ist eine Klausel im Sterbegeldversicherungsvertrag, die dem Versicherer das Recht gibt, die monatlichen Beiträge in bestimmten Abständen zu erhöhen. Dies kann geschehen, wenn die versicherungsmathematischen Annahmen (z. B. Sterblichkeit, Zinsentwicklung) sich ungünstig entwickelt haben.
- Häufigkeit: Meist alle 3–5 Jahre, je nach Vertrag.
- Kündigungsrecht: Bei einer Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung.
- Obergrenze: Die Anpassung ist in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt (z. B. 10–20 %).
- Praxis-Tipp: Verträge ohne Beitragsanpassung sind sicherer, aber oft etwas teurer. Bei beitragsfesten Tarifen ist der monatliche Betrag für die gesamte Laufzeit garantiert.