Gebührenordnung
6 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für folgende Friedhöfe
- Hauptfriedhof
- Eckersbacher Friedhof
- Paulusfriedhof
- Pölbitzer Friedhof
sowie die Bestattungseinrichtungen.
§ 2 Abs. 1
Gebührenpflicht
Abs. 1
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden von der Stadt Zwickau Gebühren erhoben, die im Gebührenverzeichnis festgesetzt sind. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
Abs. 2
Für die Erhebung von Kosten bei Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens findet die Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
§ 3 Paragraph 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist,
a) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist, b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder auf Durchführung sonstiger Leistungen.
§ 4 Abs. 1
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
Abs. 1
Die Gebühren entstehen mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung (§ 3 Abs. 1 b). In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.
7.6.2
Abs. 2
Dem Gebührenschuldner wird ein Leistungsbescheid erteilt. Die Gebühren sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides zur Zahlung an die Stadt Zwickau fällig.
§ 5 Paragraph 5
Bemessungsgrundlage**
Grundlage für die Gebührenberechnung sind die Art der Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen einschließlich der jeweils erbrachten Leistungen der Stadt Zwickau.
§ 6 — Anlage 1 zur Gebührensatzung gemäß § 2 (1)
Inkrafttreten**
*****
| Neufassung: | Zwickauer Pulsschlag: Nr. 25 vom 15.12.2021 Inkrafttreten: 01.01.2022 |
|---|---|
| 1. Änderung: | Elektronisches Amtsblatt der Stadt Zwickau Ausgabe 05/2024 vom 07.06.2024 Inkrafttreten: 01.07.2024 |
| 2. Änderung: | Elektronisches Amtsblatt der Stadt Zwickau Ausgabe 29/2024 vom 20.12.2024 Inkrafttreten: 01.01.2025 |
2
7.6.2
—Anlage 1 zur Gebührensatzung gemäß § 2 (1)—
Gebührenverzeichnis
| Gebührentatbestand | Gebühr € |
|---|---|
| I Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen | |
| 1 Grabstätten für Erdbestattungen | |
| 1.1 Erdwahlgräber | |
| 1.1.1 Erdwahlgrab 1-stellig 20 Jahre Nutzungsdauer | 1.543 |
| 1.1.2 Erdwahlgrab 2-stellig 20 Jahre Nutzungsdauer | 2.786 |
| 1.1.3 Erdwahlgrab 3-stellig 20 Jahre Nutzungsdauer | 4.028 |
| 1.1.4 Erdwahlgrab 4-stellig 20 Jahre Nutzungsdauer | 4.719 |
| 1.1.5 Erdwahlgrab 8-stellig 20 Jahre Nutzungsdauer | 9.138 |
| 1.2 Erdreihengräber | |
| 1.2.1 Erdreihengrab 20 Jahre Nutzungsdauer | 963 |
| 1.2.2 Kinderreihengrab bis 2 Jahre 10 Jahre Nutzungsdauer | 438 |
| 2 Grabstätten für Urnenbestattungen | |
| 2.1 Urnenwahlgrab 20 Jahre Nutzungsdauer | 862 |
| 2.2 Urnensonderstellen | |
| 2.2.1 Urnensonderstelle klein 20 Jahre Nutzungsdauer | 1.543 |
| 2.2.2 Urnensonderstelle groß 20 Jahre Nutzungsdauer | 2.786 |
| 2.3 Urnenreihengrab 20 Jahre Nutzungsdauer | 581 |
| 2.4 Urnengemeinschaftsgräber (UGA) | |
| 2.4.1 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) 20 Jahre Nutzungsdauer einschließlich Pflege | 467 |
| 2.4.2 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) - ‘An der Mauer’ 20 Jahre Nutzungsdauer einschl. Angabe von Daten des Verstorbenen sowie Pflege | 1.753 |
3
7.6.2
| 2.5 | Baumbestattungen auf dem Pölbitzer Friedhof | |
|---|---|---|
| 2.5.1 | Baum mit Einzelgrab 20 Jahre Nutzungsdauer, einschl. Pflege | 1.292 |
| 2.5.2 | Baum mit Partnergrab 20 Jahre Nutzungsdauer, einschl. Pflege | 2.178 |
| 2.6 | Urnenkammer im Kolumbarium “Alte Redehalle” | |
| 2.6.1 | Urnenkammer - Einzelkammer 20 Jahre Nutzungsdauer | 2.050 |
| 2.6.2 | Urnenkammer - Partnerkammer 20 Jahre Nutzungsdauer | 3.895 |
| 2.7 | Partnergrabanlage 20 Jahre Nutzungsdauer | 3.072 |
| 2.8 | Urnengemeinschaftsanlage „Oase des Friedens“ 20 Jahre Nutzungsdauer | 2.545 |
| 3 | Nachlösegebühr Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten an Erdwahl- u. Urnenwahlgräbern sowie Urnensonderstellen werden die Gebühren der Tz. 1.1.1 - 1.1.5 sowie 2.1, 2.2.1 und 2.2.2 anteilig nach der Dauer der Nutzung zugrunde gelegt. |
II Bestattungsgebühren
einschließlich der Leistungen am Grab, Trägerleistungen
| 1.1 | Bestattung im Erdgrab | 654 |
|---|---|---|
| 1.2 | Bestattung im Kindergrab bis 2 Jahre | 93 |
2 Gebühren für Exhumierungen
| 2.1 | Kosten für Verwaltung | 31 |
|---|---|---|
| 2.2 | Kosten je Arbeitsstunde eines Arbeiters einschließlich Sachmittelausstattung | 45 |
3 Gebühren für Feuerbestattungen
| 3.1 | Einäscherungsgebühr einschl. Aschebehälter zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer | netto MwSt. 19% = brutto | 184,00 34,96 218,96 |
|---|---|---|---|
| 3.2 | Einäscherungsgebühr im Kindersarg einschl. Aschebehälter zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer | netto MwSt. 19% = brutto | 110,00 20,90 130,90 |
| 3.3 | Urnenbeisetzung | 172 |
4
7.6.2
4 Urnenausbettung und Urnenumbettung
| 4.1 | Urnenausbettung | 123 |
|---|---|---|
| 4.2 | Urnenumbettung (Urnenausbettung - 4.1 und Urnenbeisetzung - 3.2) | 295 |
5 Urnenversand
| 5.1 | Erstmaliger Urnenversand nach der Einäscherung zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer | netto MwSt. 19% brutto | 16,00 3,04 19,04 |
|---|---|---|---|
| 5.2 | Durch Aus- und Umbettung bedingter Urnenversand | 16 | |
| 5.3 | Bei den Ziffern 5.1 und 5.2 werden beim Versand ins In- oder Ausland Mehrkosten berechnet (> 3,15 €). |
6 Urnentransport 31
7 Kranztransport
| 7.1 | Kranztransport innerhalb Hauptfriedhof | 15 |
|---|---|---|
| 7.2 | Kranztransport zwischen Friedhöfen der Stadt Zwickau | 34 |
III Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen
1 Trauerhallenbenutzungeinschließlich Dekoration
| 1.1 | Trauerhallenbenutzung für die Dauer von 15 Minuten | 69 |
|---|---|---|
| 1.2 | Bei Verlängerung der Trauerhallenbenutzung erhöht sich die die Gebühr entsprechend der tatsächlichen Benutzungsdauer je angefangene 15 Minuten um | 69 |
2 Benutzung des Kühlraumes
| 2.1 | Einstellungsgebühr je Tag | 4,80 |
|---|---|---|
| 2.2 | Benutzung der Tiefkühlzelle (Kosten/Fall + Kosten/Tag) | |
| 2.2.1 | Kosten je Fall | 14,50 |
| 2.2.2 | Kosten je Tag | 8 |
IV Verwaltungsgebühren
5
7.6.1
| 1 | Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals | 23 |
|---|---|---|
| 2 | Standfestigkeitsprüfung bei stehenden Grabsteinen | |
| 2.1 | Standfestigkeitsprüfung für Nutzungsrechte von 10 Jahren | 5 |
| 2.2 | Standfestigkeitsprüfung für Nutzungsrechte von 20 Jahren | 10,50 |
| 2.3 | Für die Standfestigkeitsprüfung bei der Nachlösung von Nutzungsrechten unter I/3 werden die Gebühren der Ziffern 2.1 und 2.2 anteilig nach der Dauer berechnet. | |
| 2.4 | Bearbeitung nach Beanstandung der Standfestigkeit eines Grabsteines | 34 |
| 3 | Vorbereitungsaufgaben zur Einholung der Unbedenklichkeits- erklärung für die Kremation | 10 |
| 4 | Organisation und Vorbereitung der 2. Leichenschau | 18 |
| 5 | Bearbeitung eines Antrages auf Urnenaus- und -umbettung | 68 |
Hinweis:
Die ausgewiesenen Gebühren sind Nettobeträge und finden in der Regel Anwendung. Sie erhöhen sich gegebenenfalls um die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
6