Gebührenordnung – Witten

Vollständige Gebührenordnung für Witten.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet

  1. wer die Friedhöfe nach § 1 in Anspruch nimmt; dies ist bei Reihengrabstätten der Empfänger/die Empfängerin der Grabstättenzuweisung und bei Wahlgrabstätten der/die Nutzungsberechtigte.
  2. wer die Amtshandlung oder die sonstige Tätigkeit der Stadt beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. (2) Eine Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren besteht auch dann, wenn die Leistung beantragt, aber nicht in Anspruch genommen wurde und mit der Ausführung der Leistung bereits begonnen wurde oder Kosten verursachende, nicht rückgängig zu machende Dispositionen getroffen wurden. (3) Mehrere Gebührenschuldner/Innen haften als Gesamtschuldner/Innen.

§ 3 Paragraph 3

Fälligkeit

Gebühren werden drei Wochen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Paragraph 4

Erstattung

(1) Gebühren werden nur erstattet, wenn mit der Ausführung der Einzelleistung noch nicht begonnen wurde. (2) Gebühren, die für Leistungen nach den Nummern 1.3 bis 1.425 entrichtet wurden, werden bei Rückgabe einer Wahlgrabstätte ab Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren nach dem Zeitpunkt der Bestattung anteilig erstattet. Eine anteilige Erstattung erfolgt nur für einen Zeitraum von vollen Jahren. (3) Eine Erstattung von Gebühren bei Rückgabe einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

§ 5 Paragraph 5

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten vom 12.12.2014, in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.03.2015, außer Kraft.

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
1.11 Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre 1.514,00
1.12 Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre 1.730,00
1.13 Erdrasenreihengrabstätte 1.880,00
1.14 Urnenreihengrabstätte 1.730,00
1.15 Urnenrasenreihengrabstätte 1.805,00
1.16 Urnenreihengrabstätte unter Bäumen 2.030,00
1.17 Urnenreihengrabstätte (anonymes Gräberfeld) 1.730,00
1.18 Aschenbeisetzung 1.730,00
1.2 Grabstätten für Totgeburten - Überlassungszeitraum 25 Jahre - 85,00
1.31 bei Erdwahlgrabstätten je Grabstelle 2.070,00
1.32 bei Erdrasenwahlgrabstätten je Grabstelle 2.250,00
1.33 je Urnenwahlgrabstätte 2.070,00
1.34 je Urnenrasenwahlgrabstätte 2.160,00
1.35 je Urnenkammer in Urnenstelen 2.535,00
1.411 bei Erdwahlgrabstätten je Grabstelle 1.035,00
1.412 bei Erdrasenwahlgrabstätten je Grabstelle 1.125,00
1.413 je Urnenwahlgrabstätte 1.035,00
1.414 je Urnenrasenwahlgrabstätte 1.080,00
1.415 je Urnenkammer in Urnenstelen 1.267,50
1.421 bei Erdwahlgrabstätten je Grabstelle 69,00
1.422 bei Erdrasenwahlgrabstätten je Grabstelle 75,00
1.423 je Urnenwahlgrabstätte 69,00
1.424 je Urnenrasenwahlgrabstätte 72,00
1.425 je Urnenkammer in Urnenstelen 84,50
2.11 von Nummer 3.1 220,00
2.12 von Nummer 3.41 340,00
2.21 von Nummer 3.1 160,00
2.22 von Nummer 3.41 240,00
2.31 Einfachdekoration 119,00
2.32 Sonderdekoration 143,00
3.111 Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre 347,00
3.112 Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre 829,00
3.113 Erdrasenreihengrabstätte 829,00
3.114 Urnenreihengrabstätte 184,00
3.115 Urnenrasenreihengrabstätte 184,00
3.116 Urnenreihengrabstätte unter Bäumen 184,00
3.117 Anonyme Urnengrabstelle 184,00
3.118 Aschenverstreuung 184,00
3.1211 Personen bis 5 Jahre 520,00
3.1212 Personen über 5 Jahre 1.244,00
3.1221 Erdwahlgrabstätte für Personen bis 5 Jahre 347,00
3.1222 Erdwahlgrabstätte für Personen über 5 Jahre 829,00
3.1223 Erdrasenwahlgrabstätte 829,00
3.1224 Urnenwahlgrabstätte 184,00
3.1225 Urnenrasenwahlgrabstätte 184,00
3.1226 Urnenkammer in Urnenstelen 164,00
3.13 Gräber für Totgeburten 184,00
3.3 Ausschmücken des offenen Grabes 70,00
4.11 eine Grabstelle 369,00
4.12 zwei Grabstellen 461,00
4.13 je weitere Grabstelle 92,00
4.14 ein Steg 92,00
4.2 Urnenwahlgrabstätten 276,00
5.1 Benutzen einer Ruhekammer 100,00
5.2 Benutzen des Leichensammelraumes je Leiche 59,00
5.3 Benutzen der Kühlkammer je angefangene 24 Stunden und Leiche 59,00
5.4 Benutzen des Raumes für rituelle Leichenwaschungen je Leiche 280,00
5.5 Aufbewahren einer Urne über 2 Wochen hinaus je angefangene Woche 10,00
5.61 innerhalb der Bundesrepublik 18,00
Gebühr nach 5. 61
5.71 auf Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen und Rasengrabstätten 33,00
5.72 auf Reihengrabstätten für Erdbeisetzungen 37,00
setzungen 42,50
5.74 auf mehrstelligen Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen 51,50
5.8 Ausstellen von Zweitschriften (Grabstättenzuweisung, Gebührenbe- 7,50
6.11 Personen bis 5 Jahre 1.650,00
6.12 Personen über 5 Jahre 1.860,00
6.21 Erdgrabstätten für Personen bis 5 Jahre 1.617,00
6.22 Erdgrabstätten für Personen über 5 Jahre 1.714,00
6.23 Urnen 184,00
6.24 Urnen aus Urnenkammern 184,00
7.1 für einen Tag 3,00
7.2 für ein Jahr 30,00

Original-Gebührenordnung als PDF

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