Gebührenordnung – Winterwerb

Vollständige Gebührenordnung für Winterwerb.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde und seiner Einrichtungen werden Benutzungsgebühren erhoben.

§ 2 Gebührenkatalog

Die Gebühr beträgt für

1. Grundbetrag je Beisetzung (auch Urnen) 100,00 Euro
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten entfällt
3. Ausheben und Schließen von Reihengräbern Erstattung der tatsächlichen im Einzelfall entstandenen Kosten.
4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Erstattung der tatsächlichen im Einzelfall entstandenen Kosten der Ausgrabung sowie bei Wiederbeisetzung die Gebühren nach Ziffer 3., 5, 6 und 7.
5. Mähen der Fläche von Urnenrasengräbern für die Dauer der Ruhefrist 300,00 Euro
6. Abbau und Entsorgung von neu errichteten Grabmalen (Die Gebühren sind mit der Beisetzung fällig)
a) eine Urnenrasengrabstätte 100,00 Euro
b) eine Urnengrabstätte 200,00 Euro
c) eine Einzelgrabstätte 300,00 Euro

1

Gebührenschuldner sind

  1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
  2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 4 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.05.2007 außer Kraft.

Winterwerb, den 04.12.2018

gez. Luhofer (S.)

Ortsbürgermeister

2

Verbandsgemeindeverwaltung N a s t ä t t e n Az.: 020-00/33

, den 06.12.2018

V e r m e r k :

  1. Diese Satzung wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.10.2018 beschlossen.
  2. Die Satzung wurde am 04.12.2018 durch den Ortsbürgermeister unterschrieben (ausgefertigt).
  3. Die Satzung wurde gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde am 06.12.2018 in der Wochenzeitung Blaues Ländchen aktuell öffentlich bekanntgemacht.
  4. Satzungsausfertigungen an Ortsgemeinde Abt. 1.2
  5. Zur Sammlung.

Im Auftrag

gez. Bernhardt (S.)

Bernhardt

3

Original-Gebührenordnung als PDF

← Zur Gemeinde