Friedhofswerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf (Friedhof Wilster)
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Anlage 5:
Friedhof Wilster
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
(Grabnutzungsgebühren einschl. Friedhofsunterhaltungsgebühren der jeweiligen Grabstätte)
1. Reihengrabstätte
für Särge bis 1,20 m für 20 Jahre
2. Reihengrabstätte
für Särge über 1,20 m 25 Jahre
3. Urnenreihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage
oder Streuwiese für Urnen für 20 Jahre je Urne
4. Wahlgrabstätte für Särge
für 25 Jahre je Grabbreite
5. Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Särge
für 25 Jahre je Grabbreite
6. Wahlgrabstätte für Särge im Rasenfeld
für 25 Jahre je Grabbreite
7. Urnenwahlgrabstätte
für 20 Jahre je Grabbreite
8. Urnenwahlgrabstätte mit Granitkanten
für 20 Jahre je Grabbreite
9. Urnenwahlgrabstätte im Rasenfeld
für 20 Jahre je Grabbreite
10. Urnenwahlgrabstätte unter einem Gemeinschaftsbaum
oder im Staudenbeet für 20 Jahre je Grabbreite
11. Einzelbaumwahlgrabstätte für 2 Urnen für 20 Jahre
12. Rosenbeetanlage als Wahlgrab für 20 Jahre für 2 Urnen
13. Familienbaum als Wahlgrab für 20 Jahre für 4 Urnen
14. Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne
a) in einer Grabstätte gem. Nr. 2,4,5,7,8
b) in einer Grabstätte gem. Nr. 6,9,10 und 11
500 €
1.400 €
1.500 €
1.500 €
1.600 €
3.000 €
1.200 €
1.700 €
2.400 €
2.400 €
3.000 €
4.800 €
5.000 €
1.000 €
1.600 €
Wahlgrabstätte mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht je Grabbreite und Jahr die Hälfte der
Gebühren gem. Nr. 4 bis 13
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts wird für
die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
Für jedes Jahr des Wiedererwerbs wird der Jahresbetrag der Gebühren unter Nr. 4 bis 13
berechnet.
II. Verwaltungsgebühren
1. Für das Ausstellen/Umschreibung einer Urkunde
2. Für die Entscheidung über Anträge auf Genehmigung zur Aufstellung
2.1. eines stehenden Grabmals
2.2. eines liegenden Grabmals
3. Anerkennung eines Gewerbetreibenden
30 €
160 €
30 €
50 €
III. Gebühren für die Bestattung
Für das Ausheben der Gruft, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde.
1. Für eine Erdbestattung
Särge bis
1,20 m
Särge über
1,20 m
2. Für eine Urnenbestattung
320 €
900 €
450 €
IV. Gebühren für die Ausgrabungen
1. Für die Ausgrabung einer Leiche
2. Für die Ausgrabung einer Aschenurne
2.900 €
600 €
V. Sonstige Gebühren
1. Für die Benutzung der Friedhofseinrichtung
(Kostenerstattung bei auswärtiger Beisetzung)
2. Für die Benutzung der Friedhofskapelle
(ohne Sach- und Dienstleistungen je Trauerfeier)
150 €
150 €
VI. Zusätzliche Leistungen
Für Sach- und Dienstleistungen zur Kapellenbenutzung je Trauerfeier wird ein pauschaler
Auslagenersatz in Höhe von 60 € festgelegt.
Quelle
Friedhofswerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf (Friedhof Wilster)