Gebührenordnung – Wetter_(Hessen)

Vollständige Gebührenordnung für Wetter_(Hessen).

Gebührenordnung

7 Abschnitte.

§ 6 Bestattungsgebühr

  1. Für das Ausheben bzw. Öffnen und Schließen einer Grabstätte bei der Bestattung der Leiche werden folgende Gebühren erhoben:
a) in einer Reihengrabstätte (Einzel-, Doppelgrabstätte als Erstbestattung oder Reihenrasengrabstätte)
aa) für das Ausheben des Grabes 500,00 €
ab) für das Schließen des Grabes 200,00 €
b) in einer Doppelgrabstätte als Zweitbestattung
ba) für das Ausheben des Grabes 1.000,00 €
bb) für das Schließen des Grabes 250,00 €
c) in einer Kindergrabstätte
ca) für das Ausheben des Grabes 300,00 €
cb) für das Schließen des Grabes 100,00 €
d) in einer Tiefengrabstätte (Grabkammersystem)
da) für die Erstbestattung 400,00 €
db) für die Zweitbestattung 400,00 €
  1. Bei der Beisetzung von Aschenresten werden für das Ausheben bzw. Öffnen und Schließen einer Grabstätte folgende Gebühren erhoben:
a) in einer Urnengrabstätte
aa) für das Ausheben des Grabes 15,00 €
ab) für das Schließen des Grabes 15,00 €
b) Beisetzung von Urnen auf belegte Reihengräber je Urne 50,00 €
c) Beisetzung von Urnen in Tiefengräbern je Urne 50,00 €
  1. Für Bestattungen in der Zeit von samstags von 8:00 – 16:00 Uhr werden zur Schließung folgende Gebühren erhoben:
a) für Sargbestattungen 300,00 €
b) für Aschebestattungen 50,00 €
  1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 3

§ 7 Verlängerungsgebühr

Überschreitet die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, so werden für die Verlängerung des Nutzungsrechts folgende Gebühren erhoben:

1. Doppelgrabstätte je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 200,00 €
2. Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 40,00 €
3. Tiefengrab je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 80,00 €

§ 8 Gebühr für die Grabräumung

Für die Räumung und Entsorgung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:

1. Einzelgrabstätte 300,00 €
2. Doppelgrabstätte 600,00 €
3. Reihengrabstätte für Kinder bis zu 5 Jahren 300,00 €
4. Einzelrasengrabstätte 80,00 €
5. Urneneinzelgrabstätte 150,00 €
6. Urnenwahlgrabstätte 150,00 €
7. Urnenbaum- und Urnenrasengrabstätte 80,00 €
8. Tiefengrabstätte 300,00 €

§ 9 Nutzung der Friedhofshalle

1. Nutzung der Friedhofshalle 280,00 €

§ 10 Nutzung der Kühlzelle

Nutzung der Kühlzelle (ohne die Friedhofshalle) je angefangenen Tag 70,00 €

§ 11 Umbettungsgebühren

Gebühren für Umbettungen werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wetter (Hessen) erhoben.

  1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 4

§ 12 Verwaltungsgebühren

Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte:

1. für die Dauer von einem Jahr 50,00 €
2. für die Dauer von fünf Jahren 200,00 €

III. Inkrafttreten

Dieser 2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.

Der 2. Nachtrag wird hiermit ausgefertigt:

Wetter (Hessen), den 19.09.2023

Bürgermeister

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Original-Gebührenordnung als PDF

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