Gebührenordnung
7 Abschnitte.
§ 6 Bestattungsgebühr
- Für das Ausheben bzw. Öffnen und Schließen einer Grabstätte bei der Bestattung der Leiche werden folgende Gebühren erhoben:
| a) in einer Reihengrabstätte (Einzel-, Doppelgrabstätte als Erstbestattung oder Reihenrasengrabstätte) | |
|---|---|
| aa) für das Ausheben des Grabes | 500,00 € |
| ab) für das Schließen des Grabes | 200,00 € |
| b) in einer Doppelgrabstätte als Zweitbestattung | |
| ba) für das Ausheben des Grabes | 1.000,00 € |
| bb) für das Schließen des Grabes | 250,00 € |
| c) in einer Kindergrabstätte | |
| ca) für das Ausheben des Grabes | 300,00 € |
| cb) für das Schließen des Grabes | 100,00 € |
| d) in einer Tiefengrabstätte (Grabkammersystem) | |
| da) für die Erstbestattung | 400,00 € |
| db) für die Zweitbestattung | 400,00 € |
- Bei der Beisetzung von Aschenresten werden für das Ausheben bzw. Öffnen und Schließen einer Grabstätte folgende Gebühren erhoben:
| a) in einer Urnengrabstätte | |
|---|---|
| aa) für das Ausheben des Grabes | 15,00 € |
| ab) für das Schließen des Grabes | 15,00 € |
| b) Beisetzung von Urnen auf belegte Reihengräber je Urne | 50,00 € |
| c) Beisetzung von Urnen in Tiefengräbern je Urne | 50,00 € |
- Für Bestattungen in der Zeit von samstags von 8:00 – 16:00 Uhr werden zur Schließung folgende Gebühren erhoben:
| a) für Sargbestattungen | 300,00 € |
|---|---|
| b) für Aschebestattungen | 50,00 € |
- Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 3
§ 7 Verlängerungsgebühr
Überschreitet die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, so werden für die Verlängerung des Nutzungsrechts folgende Gebühren erhoben:
| 1. Doppelgrabstätte je Grabstelle und Jahr der Verlängerung | 200,00 € |
|---|---|
| 2. Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr der Verlängerung | 40,00 € |
| 3. Tiefengrab je Grabstelle und Jahr der Verlängerung | 80,00 € |
§ 8 Gebühr für die Grabräumung
Für die Räumung und Entsorgung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
| 1. Einzelgrabstätte | 300,00 € |
|---|---|
| 2. Doppelgrabstätte | 600,00 € |
| 3. Reihengrabstätte für Kinder bis zu 5 Jahren | 300,00 € |
| 4. Einzelrasengrabstätte | 80,00 € |
| 5. Urneneinzelgrabstätte | 150,00 € |
| 6. Urnenwahlgrabstätte | 150,00 € |
| 7. Urnenbaum- und Urnenrasengrabstätte | 80,00 € |
| 8. Tiefengrabstätte | 300,00 € |
§ 9 Nutzung der Friedhofshalle
| 1. Nutzung der Friedhofshalle | 280,00 € |
|---|
§ 10 Nutzung der Kühlzelle
| Nutzung der Kühlzelle (ohne die Friedhofshalle) je angefangenen Tag | 70,00 € |
|---|
§ 11 Umbettungsgebühren
Gebühren für Umbettungen werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wetter (Hessen) erhoben.
- Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 4
§ 12 Verwaltungsgebühren
Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte:
| 1. für die Dauer von einem Jahr | 50,00 € |
|---|---|
| 2. für die Dauer von fünf Jahren | 200,00 € |
III. Inkrafttreten
Dieser 2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.
Der 2. Nachtrag wird hiermit ausgefertigt:
Wetter (Hessen), den 19.09.2023
Bürgermeister
