Gebührenordnung – Weingarten

Vollständige Gebührenordnung für Weingarten.

Gebührenordnung

3 Abschnitte.

§ 10 Umsatzsteuer

Die in dieser Satzung angegebenen Gebühren sind Nettogebühren. Je nach gesetzlicher Regelung kann Umsatzsteuer hinzukommen.

§ 11 Übergangsregelung

Für Grabstätten die bei Inkrafttreten dieser Gebührensatzung bereits bestanden haben, gelten die bisherigen Vorschriften. Dies gilt nicht, wenn an diesen Grabstätten Wiederbelegungen oder Verlängerungen stattfinden oder das bisherige Nutzungsrecht abläuft.

§ 12 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen vom 16.03.1972 in der Änderungsfassung vom 17.07.2017 außer Kraft.

gez.

Markus Ewald, Oberbürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Weingarten geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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752.04

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Große Kreisstadt Weingarten

Beschlussdatum Ausfertigungsdatum Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten
Satzung 20.11.1995
Änderung 18.07.2016
Änderung 17.07.2017 19.07.2017 21.07.2017 22.07.2017
Änderung 19.10.2020

Im September 2024 sind redaktionelle Änderungen an dieser Satzung vorgenommen worden.

Oberbürgermeister Clemens Moll

Dokument unterschrieben
von: Clemens Moll
am: 12.09.2024 09:08

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Original-Gebührenordnung als PDF

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