Gebührenordnung
3 Abschnitte.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen auf der Grundlage gesetzliche Verpflichtungen aber erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheids zur Entrichtung fällig.
(3) In besonderen Fällen können Sicherheitsleistungen (z. B. Vorauszahlungen) verlangt werden.
(4) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht auffindbar oder kann die Begleichung der Gebühren nicht hinreichend sichergestellt werden, sind nur jene Leistungen auszuführen, die den niedrigsten Gebühren entsprechen.
§ 5 Auskunftspflicht
Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung tritt mit Wirkung 1. April 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde Wasbek (Friedhofsgebührensatzung) vom 30.03.2016 außer Kraft.
Karl-Heinz Rohloff
Bürgermeister
Wasbek, 13. März 2019
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Abschnitt II - Gebühren für den Friedhof Wasbek
A Benutzungsgebühren
Gebührentarif (Anlagen)
Bestattungsgebühren
| a) Beisetzung einer Urne | 96,00 € |
|---|---|
| b) Sargbestattung (Sarglänge bis 1,50 m) | 340,00 € |
| c) Sargbestattung (Sarglänge über 1,50 m) | 600,00 € |
Friedhofsunterhaltungsgebühren
Unterhaltungsanteil pro Bestattungsfall
| a) Urnenbestattung für 20 Jahre | 490,00 € |
|---|---|
| b) Sargbestattung für 25 Jahre | 700,00 € |
B Verwaltungsgebühren
Genehmigungsgebühren
| a) Abräumen von Grabstätten je angefangene Stunde | 33,00 € |
|---|---|
| b) Ausstellung oder Umschreibung des Grabbriefes | 20,00 € |
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Grabstättengebühren
1.1 Urnenbestattung (für 20 Jahre)
| a) Nutzungsrecht für eine Urnenreihengrabstätte | 480,00 € |
|---|---|
| b) Nutzungsrecht für eine anonyme Urnengrabstätte | 404,00 € |
| c) Nutzungsrecht für eine Urnenwahlgrabstätte | 404,00 € |
| d) Nutzungsrecht für das Urnengemeinschaftsgrab ‘Vier Jahreszeiten’ mit gemeinschaftlichem Gedenkstein (Stele) einschl. Namensschild und gärtnerischer Pflege (404 € + 1.250 €) | 1.654,00 € |
Sargbestattung (für 25 Jahre)
| a) Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstätte | 865,00 € |
|---|---|
| b) Nutzungsrecht für eine Sargreihengrabstätte (in Rasenlage einschl. Pflege) | 1.300,00 € |
| c) Nutzungsrecht für eine Sargreihengrabstätte (in Rasenlage einschl. Pflege; Sarg bis 1,50 m) | 580,00 € |
Umbettungsgebühren
| a) Ausgrabung Urne | 485,00 € |
|---|---|
| b) Ausgrabung Sarg | 970,00 € |
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Verlängerungsgebühren
| a) Verlängerung Nutzungsrecht Urnenbestattung | je Jahr 1/20 der Beträge lt. A 1.1 a) - d) |
|---|---|
| b) Verlängerung Nutzungsrecht Sargbestattung | je Jahr 1/25 der Beträge lt. A 1.2 a) - c) |