Gebührenordnung – Wasbek

Vollständige Gebührenordnung für Wasbek.

Gebührenordnung

3 Abschnitte.

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen auf der Grundlage gesetzliche Verpflichtungen aber erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheids zur Entrichtung fällig.

(3) In besonderen Fällen können Sicherheitsleistungen (z. B. Vorauszahlungen) verlangt werden.

(4) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht auffindbar oder kann die Begleichung der Gebühren nicht hinreichend sichergestellt werden, sind nur jene Leistungen auszuführen, die den niedrigsten Gebühren entsprechen.

§ 5 Auskunftspflicht

Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Die Satzung tritt mit Wirkung 1. April 2019 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde Wasbek (Friedhofsgebührensatzung) vom 30.03.2016 außer Kraft.

Karl-Heinz Rohloff

Bürgermeister

Wasbek, 13. März 2019

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Abschnitt II - Gebühren für den Friedhof Wasbek

A Benutzungsgebühren

Gebührentarif (Anlagen)

Bestattungsgebühren

a) Beisetzung einer Urne 96,00 €
b) Sargbestattung (Sarglänge bis 1,50 m) 340,00 €
c) Sargbestattung (Sarglänge über 1,50 m) 600,00 €

Friedhofsunterhaltungsgebühren

Unterhaltungsanteil pro Bestattungsfall

a) Urnenbestattung für 20 Jahre 490,00 €
b) Sargbestattung für 25 Jahre 700,00 €

B Verwaltungsgebühren

Genehmigungsgebühren

a) Abräumen von Grabstätten je angefangene Stunde 33,00 €
b) Ausstellung oder Umschreibung des Grabbriefes 20,00 €

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Grabstättengebühren

1.1 Urnenbestattung (für 20 Jahre)

a) Nutzungsrecht für eine Urnenreihengrabstätte 480,00 €
b) Nutzungsrecht für eine anonyme Urnengrabstätte 404,00 €
c) Nutzungsrecht für eine Urnenwahlgrabstätte 404,00 €
d) Nutzungsrecht für das Urnengemeinschaftsgrab ‘Vier Jahreszeiten’ mit gemeinschaftlichem Gedenkstein (Stele) einschl. Namensschild und gärtnerischer Pflege (404 € + 1.250 €) 1.654,00 €

Sargbestattung (für 25 Jahre)

a) Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstätte 865,00 €
b) Nutzungsrecht für eine Sargreihengrabstätte (in Rasenlage einschl. Pflege) 1.300,00 €
c) Nutzungsrecht für eine Sargreihengrabstätte (in Rasenlage einschl. Pflege; Sarg bis 1,50 m) 580,00 €

Umbettungsgebühren

a) Ausgrabung Urne 485,00 €
b) Ausgrabung Sarg 970,00 €

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Verlängerungsgebühren

a) Verlängerung Nutzungsrecht Urnenbestattung je Jahr 1/20 der Beträge lt. A 1.1 a) - d)
b) Verlängerung Nutzungsrecht Sargbestattung je Jahr 1/25 der Beträge lt. A 1.2 a) - c)

Original-Gebührenordnung als PDF

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