ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Warburg-Rimbeck. Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Warburg-Rimbeck

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Friedhofsgebührensatzung
Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Rimbeck
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Friedhofsgebührensatzung

Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth in 34414 Warburg - Rimbeck
hat mit Beschluss vom 25.07.2019 für den katholischen Friedhof folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Allgemeines

Für die Benutzung des katholischen Friedhofs und seiner Einrichtungen werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren richtet sich im Einzelnen nach dem beiliegenden Gebührentarif, der Be-
standteil dieser Gebührensatzung ist (Anlage 1).

§ 2
Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der den Friedhof oder seine Einrichtungen in
eigenem Namen benutzt bzw. derjenige, in dessen Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen
benutzt werden. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren entstehen mit der Benutzung des Friedhofs einschließlich seiner Einrichtungen oder
Beanspruchung der Dienstleistung.
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird dem Ge-
bührenschuldner durch einfachen Brief bekanntgegeben.
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheids fällig. Die Zahlung
der Gebühren geschieht durch Bareinzahlung oder durch Post- bzw. Banküberweisung.
Der Kirchenvorstand kann – abgesehen von Notfällen –
die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern noch ausstehende Ge-
bühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.

§ 4
Rücknahme von Aufträgen

Bei Rücknahme eines auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen gerichteten Antrages können, falls
mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung oder mit den sachlichen Vorbereitungen des
erteilten Auftrages bereits begonnen ist, bis zu 50 % der Gebühren, je nach dem Umfang der er-
brachten Leistungen, erhoben werden.

§ 5
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen und der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Friedhofsgebührensatzung
Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Rimbeck
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§ 6
Rückständige Gebühren

Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Voll-
streckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom
01.06.2008 außer Kraft.

Warburg - Rimbeck, 25.07.2019

gez. Gerhard Pieper
Vorsitzender

KV-Siegel

gez. Johannes Lages
Mitglied

gez. Clemens Baumeister
Mitglied

Friedhofsgebührensatzung
Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Rimbeck
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Anlage 1
Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung

der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth in 34414 Warburg - Rimbeck

I. Grabgebühren

Folgende Grabgebühren sind zu entrichten:
Einzelgrab / Reihengrab
Die Platten zur seitlichen Einfassung des Grabes werden
einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestellt.

Grabstelle

550,- €

Platten

60,- €
Doppelgrab / Wahlgrab pro Stelle
Die Platten zur seitlichen Einfassung des Grabes werden
einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestellt.

Grabstelle

700,- €

Platten

60,- €
Einzelgrab / Rasengrab (Erdbestattung – Sarg)
Die Grabplatte wird einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestellt.

Die Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung in einem
gut-gärtnerischen Zustand gehalten.

Grabstelle

550,- €

Grabplatte

695,- €

Rasenpflege

600,- €
Urnengrab in freier Gestaltung

(Stein stehend – liegend; Einfassung – abgedeckt mit Steinplatte)
Einzelgrab

550,- €

Doppelgrab pro Stelle

550,- €
Urnengrab mit Platte / Einzelgrab / Doppelgrab
Die Grabplatte wird einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestellt.

Grabstelle

550,- €

Grabplatte

575,- €

Nacherwerbsgebühr:
Die Gebühr beträgt 100 % der vorgenannten Gebühren.
Ausgleichsgebühr:
Sofern bei einer Belegung von Wahlgräbern die Ruhefrist die noch laufende Nutzungszeit über-
schreitet, ist für diese Zeit eine Ausgleichsgebühr für die gesamte Wahlgrabstätte zu zahlen.
Diese beträgt pro Grabstelle 23,33 € der Nacherwerbsgebühr für jedes angefangene, die Nutzungs-
zeit überschreitende Jahr.

II. Bestattungsgebühren

Erdbestattung

990,- €
Urnenbeisetzung

230,- €
Totgeburt

--- €

III. Benutzung der Leichenhalle

Trauerhalle

a) Benutzung der Trauerhalle

100,- €

Friedhofsgebührensatzung
Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Rimbeck
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b) Dekoration der Trauerhalle

--- €
Leichenzellen

a) Aufbahrung einer Leiche bis zur Bestattung oder Überführung

--- €

b) Dekoration in der Leichenzelle

--- €
Umbettungsgebühren

a)
Ausgrabung von Personen unter 5 Jahren

500,- €

Personen ab 5 Jahre

1000,- €

Urnen

190,- €

b)
Ausgrabung und Umbettung auf dem gleichen Friedhof
Personen unter 5 Jahren

500,- €

Personen ab 5 Jahre

1000,- €

Urnen

190,- €

IV. Genehmigungsgebühr für Errichtung und Ergänzung von Gedenkzeichen

Die Genehmigungsgebühr für die Herstellung und Aufstellung eines Denkmals oder Gedenkzei-
chens beträgt
bei Errichtung

60,- €
bei Ergänzung

60,- €

V. Sonstige Gebühren

Benutzung des Obduktionsraumes

--- €
Harmonium-/Orgelbenutzung

--- €
Grabschmuck

--- €
Umschreibegebühr

--- €
Ausschlagen des Grabes mit Kunstmatten

--- €

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Gebührenordnung für den Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth in
34414 Warburg - Rimbeck wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Genehmigungsvermerke:
Kirchenvorstand am
25.07.2019

Generalvikariat am

Bezirksregierung Detmold

Warburg - Rimbeck, 25.07.2019

gez. Gerhard Pieper
Vorsitzender

KV-Siegel

gez. Johannes Lages
Mitglied

gez. Clemens Baumeister
Mitglied

Quelle

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Warburg-Rimbeck

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