Gebührenordnung – Walddorfhäslach

Vollständige Gebührenordnung für Walddorfhäslach.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
Gültigkeit ab 01. Januar 2024
eines Grabmals für den Einzelfall 36,00
a. für den Einzelfall 32,00
b. für eine auf 5 Jahren befristete Zulassung 49,00
a. für den Einzelfall 29,00
b. für eine auf 5 Jahren befristete Zulassung 43,00
4. für sonstige gewerbliche Tätigkeit für den Einzelfall 36,00
Gebeinen für den Einzelfall 73,00
a. von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 750,00
Tieferlegung 890,00
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 870,00
Fehlgeburten sowie Ungeborenen 450,00
Fehlgeburten sowie Ungeborenen mit Tieferlegung 600,00
und Feiertagen 520,00
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 660,00
a. regelmäßig 260,00
c. an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 280,00
a. Aussegnungshalle 400,00
b. Benutzung der Leichenzelle 150,00
a. für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.990,00
sowie Ungeborenen 600,00
Reihengrab 790,00
5. Für die Überlassung eines einfachtiefen Urnenreihengrabes 970,00
reihengrabes (für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren) 2.250,00
urnenreihengrabes 910,00
8. Überlassung eines Rasenurnengrabes (Reihengrab) 1.030,00
9. Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabes (Baum) 1.010,00
10. Überlassung eines Urnenreihengrab im Themengarten 1.590,00
I. a. für ein doppelstelliges einfachtiefes Wahlgrab (insgesamt) 4.930,00
Gebühr je darüber hinausgehendes Jahr um 1/ 30
a. für ein einstelliges doppeltiefes Wahlgrab (insgesamt) 3.470,00
Gebühr je darüber hinausgehendes Jahr um 1/ 30
III. a. für ein Urnenwahlgrab 1.920,00
Gebühr je darüber hinausgehendes Jahr um 1/ 25
Wahlgrab 1.620,00
752.031 Beschlussfassung: 30.11. 2023

Original-Gebührenordnung als PDF

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