Gebührenordnung
1 Abschnitte.
§ 6 A) Friedhof an der Martinskapelle
Höhe der Gebühren
A) Friedhof an der Martinskapelle
Die Nutzungsgebühr beträgt pro Jahr
| a) Einzelgrab mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 42,00 € |
|---|---|
| b) Familiengrab (Doppelgrab) mit einer Laufzeit von 20 Jahren | 65,00 € |
| c) Urnengrab mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 16,00 € |
| d) Kindergrab (Bestattung von Kindern unter 8 Jahren) mit einer Laufzeit von 10 Jahren | 13,00 € |
| e) Urnennische in der Urnenwand mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 60,00 € |
| f) Neues Urnengrabfeld incl. Grabstein, Beschriftung und Grabpflege | 53,00 € |
B) Waldfriedhof
Die Nutzungsgebühr beträgt pro Jahr
| a) Einzelgrab mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 65,00 € |
|---|---|
| b) Familiengrab (Doppelgrab) mit einer Laufzeit von 20 Jahren | 100,00 € |
| c) Urnengrab mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 40,00 € |
| d) Kindergrab (Bestattung von Kindern unter 8 Jahren) mit einer Laufzeit von 10 Jahren | 25,00 € |
| e) Urnennische in der Urnenwand mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 60,00 € |
| f) Urnengrab im anonymen Grabfeld mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 23,00 € |
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C) Neues Urnengrabfeld/Waldfriedhof
Die Nutzungsgebühr beträgt pro Jahr
| a) Kaverne mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 30,00 € |
|---|---|
| b) Urnenpartnergräber Urnenfeld 2/4/5/13 mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 47,00 € |
| c) Gemeinschaftsurnengräber Urnenfeld 7/8/9/10 mit einer Laufzeit von 15 Jahren | 47,00 € |
D) Sternengrab
| einmalige Pauschalgebühr | 50,00 € |
|---|
III. Benutzungsgebühren
| a) Benutzung Leichenhaus/Aussegnungshalle | 140,00 € |
|---|---|
| b) Benutzung der Kühlzelle, je angefangener Tag | 50,00 € |
| c) Leichenraum pro Tag | 45,00 € |
§ 8 Sonstige Gebühren und Verwaltungskosten
- Für Amtshandlungen werden folgende Gebühren erhoben:
| a) Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten in den gemeindlichen Friedhöfen für jedes angefangene Jahr | 100,00 € |
|---|---|
| b) Genehmigung zur einmaligen Vornahme von gewerblichen Arbeiten | 30,00 € |
| c) Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals | 20,00 € |
| d) Kosten für Verschlussplatte Urnenwand | 90,00 € |
| e) Ausnahmen und Einzelanordnungen | 10,00 – 100,00 € |
- Anfallende Auslagen werden nach Art. 12 und 13 des Bay. Kostengesetzes (KAG) berechnet. Für Dienstleistungen, für die in dieser Gebührensatzung keine Gebühren vorgesehen sind, kann die Gemeinde Veitshöchheim gesonderte Vereinbarungen über die Höhe und die Erstattung der Gebühren treffen.
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IV. Schlussbestimmungen
§ 9
Übergangsregelung
Für die beim Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehenden Grabnutzungsrechte verbleibt es bis zum Ablauf der Nutzungszeit dieser Grabrechte bei den nach bisherigen Vorschriften gezahlten Gebühren.
§ 10
Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
- Gleichzeitig treten die Gebührensatzung vom 01.01.2016, sowie alle Änderungen und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Veitshöchheim, 11.12.2017
Jürgen Götz
- Bürgermeister
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