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- Friedhofssatzung – Rechtsgrundlage und Ordnungsvorschriften
- Gebührenordnung – Gebühren, Tarife und Leistungen
Gebührenordnung
Gebührenordnung
6 Abschnitte.
§ 1 Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 4 Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen
Der § 4 der Gebührensatzung über die Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen wird wie folgt neu gefasst:
| 1. Bestattungsgebühr im Grabkammersystem | 481,54 € |
|---|---|
| 2. Bestattungsgebühr in Erdwahlgrabstätten | 630,06 € |
| 3. Bestattungsgebühr Kinderreihengrabstätte, Kinderwahlgrabstätte und Kind im Erdwahlgrabstätte (Bestattungsgebühr in einer Kindergrabstätte) | 477,87 € |
| 4. Bestattungsgebühr in einer Erdreihengrabstätten | 539,38 € |
| 5. Beisetzungsgebühr für Urnen (außer Urnennische) | 421,93 € |
| 6. Beisetzungsgebühr für Urnen in einer Urnennische | 339,61 € |
§ 3
Der § 5 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen wird wie folgt neu gefasst:
§ 5 Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen
| 1. Ausgrabung einer Leiche, die nach Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche ab dem 5. Lebensjahr) | 1.438,97 € |
|---|---|
| 2. Ausgrabung einer Leiche, die vor Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche bis zum 5. Lebensjahr) | 626,13 € |
| 3. Ausgrabung einer Urne | 450,63 € |
| 4. Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne bei einer Sargbestattung in derselben Grabstätte (Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne) | 468,76 € |
§ 4
Der § 6 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle
| 1. Abschiedsräume/Aufbahrung | 107,45 € |
|---|---|
| 2. Nutzung Kühlung | 83,08 € |
| 3. Nutzung Waschraum (je 3 Stunden) | 79,20 € |
§ 5
Der § 7 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle
| 1. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 30 Minuten | 203,51 € |
|---|---|
| 2. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 60 Minuten | 352,35 € |
| 3. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 30 Minuten | 182,25 € |
| 4. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 60 Minuten | 318,94 € |
| 5. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 30 Minuten | 121,50 € |
| 6. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 60 Minuten | 218,70 € |
§ 3 Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb
I. Wahlgrabstätten (Erwerb von Grabnutzungsrechten)
| 1. Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.186,38 € |
|---|---|
| 2. Vorerwerb sowie Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 79,59 € |
| 3. Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.352,58 € |
| 4. Vorerwerb sowie Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 86,46 € |
| 5. Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.523,79 € |
| 6. Vorerwerb sowie Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 91,97 € |
| 7. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof (Erwerb einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 1.922,11 € |
| 8. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof pro Jahr (Verlängerung einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 96,11 € |
|---|---|
| 9. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 3.043,78 € |
| 10. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) (Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 202,92 € |
| 11. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 2.071,92 € |
| 12. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) (Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 82,88 € |
| 13. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 3.457,35 € |
| 14. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 138,29 € |
| 15. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 3.501,33 € |
| 16. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 140,05 € |
| 17. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 3.127,49 € |
| 18. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 125,10 € |
| 19. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 3.127,49 € |
|---|---|
| 20. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 125,10 € |
II. Reihengrabstätten (Grabstättenerwerb)
| 1. Erwerb einer Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte RG) | 1.992,48 € |
|---|---|
| 2. Erwerb einer Erdreihengrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Kinderreihengrabstätte KR) | 1.944,10 € |
| 3. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung EG) | 2.438,89 € |
| 4. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte -anonym- RA) | 2.076,04 € |
| 5. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte UR) | 1.941,35 € |
| 6. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung UG) | 2.210,74 € |
| 7. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte -anonym- UA) | 1.990,83 € |
§ 6 Paragraph 6
Der § 8 der Gebührensatzung über die Verwaltungsgebühren wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Bekanntmachungsanordnung
Inkrafttreten
Diese 15. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 15. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna vom 26. Mai 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisstadt Unna vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Unna,
Dirk Wigant (Bürgermeister)
§ 8 Verwaltungsgebühren
| 1. Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage (Grabmalgenehmigungsgebühr) | 79,20 € |
|---|---|
| 2. Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,80 € |
| 3. Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern (Zulassungsgebühr für Steinmetzbetriebe) | 79,20 € |
| 4. Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 79,20 € |
| 5. Wartezuschlag Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag bei Erdbestattungen) | 33,00 € |
| 6. Wartezuschlag Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag für Urnenbeisetzungen) (Wartezuschlag für Bestattungen von Kindern) | 16,50 € |
Paragraph 01
Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
Paragraph 02
Der § 4 der Gebührensatzung über die Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen wird wie folgt neu gefasst:
| 1. Bestattungsgebühr im Grabkammersystem | 481,54 € |
|---|---|
| 2. Bestattungsgebühr in Erdwahlgrabstätten | 630,06 € |
| 3. Bestattungsgebühr Kinderreihengrabstätte, Kinderwahlgrabstätte und Kind im Erdwahlgrabstätte (Bestattungsgebühr in einer Kindergrabstätte) | 477,87 € |
| 4. Bestattungsgebühr in einer Erdreihengrabstätten | 539,38 € |
| 5. Beisetzungsgebühr für Urnen (außer Urnennische) | 421,93 € |
| 6. Beisetzungsgebühr für Urnen in einer Urnennische | 339,61 € |
§ 3
Der § 5 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen wird wie folgt neu gefasst:
§ 5 Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen
| 1. Ausgrabung einer Leiche, die nach Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche ab dem 5. Lebensjahr) | 1.438,97 € |
|---|---|
| 2. Ausgrabung einer Leiche, die vor Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche bis zum 5. Lebensjahr) | 626,13 € |
| 3. Ausgrabung einer Urne | 450,63 € |
| 4. Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne bei einer Sargbestattung in derselben Grabstätte (Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne) | 468,76 € |
§ 4
Der § 6 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle
| 1. Abschiedsräume/Aufbahrung | 107,45 € |
|---|---|
| 2. Nutzung Kühlung | 83,08 € |
| 3. Nutzung Waschraum (je 3 Stunden) | 79,20 € |
§ 5
Der § 7 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle
| 1. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 30 Minuten | 203,51 € |
|---|---|
| 2. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 60 Minuten | 352,35 € |
| 3. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 30 Minuten | 182,25 € |
| 4. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 60 Minuten | 318,94 € |
| 5. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 30 Minuten | 121,50 € |
| 6. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 60 Minuten | 218,70 € |
Paragraph 03
I. Wahlgrabstätten (Erwerb von Grabnutzungsrechten)
| 1. Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.186,38 € |
|---|---|
| 2. Vorerwerb sowie Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 79,59 € |
| 3. Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.352,58 € |
| 4. Vorerwerb sowie Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 86,46 € |
| 5. Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.523,79 € |
| 6. Vorerwerb sowie Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 91,97 € |
| 7. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof (Erwerb einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 1.922,11 € |
| 8. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof pro Jahr (Verlängerung einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 96,11 € |
|---|---|
| 9. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 3.043,78 € |
| 10. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) (Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 202,92 € |
| 11. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 2.071,92 € |
| 12. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) (Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 82,88 € |
| 13. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 3.457,35 € |
| 14. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 138,29 € |
| 15. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 3.501,33 € |
| 16. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 140,05 € |
| 17. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 3.127,49 € |
| 18. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 125,10 € |
| 19. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 3.127,49 € |
|---|---|
| 20. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 125,10 € |
II. Reihengrabstätten (Grabstättenerwerb)
| 1. Erwerb einer Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte RG) | 1.992,48 € |
|---|---|
| 2. Erwerb einer Erdreihengrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Kinderreihengrabstätte KR) | 1.944,10 € |
| 3. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung EG) | 2.438,89 € |
| 4. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte -anonym- RA) | 2.076,04 € |
| 5. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte UR) | 1.941,35 € |
| 6. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung UG) | 2.210,74 € |
| 7. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte -anonym- UA) | 1.990,83 € |
Paragraph 06
Der § 8 der Gebührensatzung über die Verwaltungsgebühren wird wie folgt neu gefasst:
Paragraph 07
Inkrafttreten
Diese 15. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 15. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna vom 26. Mai 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisstadt Unna vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Unna,
Dirk Wigant (Bürgermeister)
Paragraph 08
| 1. Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage (Grabmalgenehmigungsgebühr) | 79,20 € |
|---|---|
| 2. Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,80 € |
| 3. Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern (Zulassungsgebühr für Steinmetzbetriebe) | 79,20 € |
| 4. Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 79,20 € |
| 5. Wartezuschlag Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag bei Erdbestattungen) | 33,00 € |
| 6. Wartezuschlag Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag für Urnenbeisetzungen) (Wartezuschlag für Bestattungen von Kindern) | 16,50 € |
Friedhofssatzung
Friedhofssatzung
0 Abschnitte.
Gebührenordnung
Gebührenordnung
6 Abschnitte.
§ 1 Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 4 Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen
Der § 4 der Gebührensatzung über die Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen wird wie folgt neu gefasst:
| 1. Bestattungsgebühr im Grabkammersystem | 481,54 € |
|---|---|
| 2. Bestattungsgebühr in Erdwahlgrabstätten | 630,06 € |
| 3. Bestattungsgebühr Kinderreihengrabstätte, Kinderwahlgrabstätte und Kind im Erdwahlgrabstätte (Bestattungsgebühr in einer Kindergrabstätte) | 477,87 € |
| 4. Bestattungsgebühr in einer Erdreihengrabstätten | 539,38 € |
| 5. Beisetzungsgebühr für Urnen (außer Urnennische) | 421,93 € |
| 6. Beisetzungsgebühr für Urnen in einer Urnennische | 339,61 € |
§ 3
Der § 5 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen wird wie folgt neu gefasst:
§ 5 Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen
| 1. Ausgrabung einer Leiche, die nach Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche ab dem 5. Lebensjahr) | 1.438,97 € |
|---|---|
| 2. Ausgrabung einer Leiche, die vor Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche bis zum 5. Lebensjahr) | 626,13 € |
| 3. Ausgrabung einer Urne | 450,63 € |
| 4. Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne bei einer Sargbestattung in derselben Grabstätte (Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne) | 468,76 € |
§ 4
Der § 6 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle
| 1. Abschiedsräume/Aufbahrung | 107,45 € |
|---|---|
| 2. Nutzung Kühlung | 83,08 € |
| 3. Nutzung Waschraum (je 3 Stunden) | 79,20 € |
§ 5
Der § 7 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle
| 1. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 30 Minuten | 203,51 € |
|---|---|
| 2. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 60 Minuten | 352,35 € |
| 3. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 30 Minuten | 182,25 € |
| 4. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 60 Minuten | 318,94 € |
| 5. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 30 Minuten | 121,50 € |
| 6. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 60 Minuten | 218,70 € |
§ 3 Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb
I. Wahlgrabstätten (Erwerb von Grabnutzungsrechten)
| 1. Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.186,38 € |
|---|---|
| 2. Vorerwerb sowie Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 79,59 € |
| 3. Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.352,58 € |
| 4. Vorerwerb sowie Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 86,46 € |
| 5. Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.523,79 € |
| 6. Vorerwerb sowie Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 91,97 € |
| 7. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof (Erwerb einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 1.922,11 € |
| 8. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof pro Jahr (Verlängerung einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 96,11 € |
|---|---|
| 9. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 3.043,78 € |
| 10. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) (Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 202,92 € |
| 11. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 2.071,92 € |
| 12. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) (Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 82,88 € |
| 13. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 3.457,35 € |
| 14. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 138,29 € |
| 15. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 3.501,33 € |
| 16. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 140,05 € |
| 17. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 3.127,49 € |
| 18. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 125,10 € |
| 19. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 3.127,49 € |
|---|---|
| 20. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 125,10 € |
II. Reihengrabstätten (Grabstättenerwerb)
| 1. Erwerb einer Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte RG) | 1.992,48 € |
|---|---|
| 2. Erwerb einer Erdreihengrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Kinderreihengrabstätte KR) | 1.944,10 € |
| 3. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung EG) | 2.438,89 € |
| 4. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte -anonym- RA) | 2.076,04 € |
| 5. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte UR) | 1.941,35 € |
| 6. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung UG) | 2.210,74 € |
| 7. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte -anonym- UA) | 1.990,83 € |
§ 6 Paragraph 6
Der § 8 der Gebührensatzung über die Verwaltungsgebühren wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Bekanntmachungsanordnung
Inkrafttreten
Diese 15. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 15. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna vom 26. Mai 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisstadt Unna vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Unna,
Dirk Wigant (Bürgermeister)
§ 8 Verwaltungsgebühren
| 1. Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage (Grabmalgenehmigungsgebühr) | 79,20 € |
|---|---|
| 2. Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,80 € |
| 3. Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern (Zulassungsgebühr für Steinmetzbetriebe) | 79,20 € |
| 4. Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 79,20 € |
| 5. Wartezuschlag Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag bei Erdbestattungen) | 33,00 € |
| 6. Wartezuschlag Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag für Urnenbeisetzungen) (Wartezuschlag für Bestattungen von Kindern) | 16,50 € |
Paragraph 01
Der § 3 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Grabnutzung und Grabstättenerwerb wird wie folgt neu gefasst:
Paragraph 02
Der § 4 der Gebührensatzung über die Gebühren für Bestattungen und Beisetzungen wird wie folgt neu gefasst:
| 1. Bestattungsgebühr im Grabkammersystem | 481,54 € |
|---|---|
| 2. Bestattungsgebühr in Erdwahlgrabstätten | 630,06 € |
| 3. Bestattungsgebühr Kinderreihengrabstätte, Kinderwahlgrabstätte und Kind im Erdwahlgrabstätte (Bestattungsgebühr in einer Kindergrabstätte) | 477,87 € |
| 4. Bestattungsgebühr in einer Erdreihengrabstätten | 539,38 € |
| 5. Beisetzungsgebühr für Urnen (außer Urnennische) | 421,93 € |
| 6. Beisetzungsgebühr für Urnen in einer Urnennische | 339,61 € |
§ 3
Der § 5 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen wird wie folgt neu gefasst:
§ 5 Gebühren für die Ausgrabung von Leichen und Urnen
| 1. Ausgrabung einer Leiche, die nach Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche ab dem 5. Lebensjahr) | 1.438,97 € |
|---|---|
| 2. Ausgrabung einer Leiche, die vor Vollendung des 5. Lebensjahrs verstorben ist (Ausgrabung einer Leiche bis zum 5. Lebensjahr) | 626,13 € |
| 3. Ausgrabung einer Urne | 450,63 € |
| 4. Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne bei einer Sargbestattung in derselben Grabstätte (Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne) | 468,76 € |
§ 4
Der § 6 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Gebühren für die Nebenleistungen Trauerhalle
| 1. Abschiedsräume/Aufbahrung | 107,45 € |
|---|---|
| 2. Nutzung Kühlung | 83,08 € |
| 3. Nutzung Waschraum (je 3 Stunden) | 79,20 € |
§ 5
Der § 7 der Gebührensatzung über die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle wird wie folgt neu gefasst:
§ 7 Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle
| 1. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 30 Minuten | 203,51 € |
|---|---|
| 2. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof 60 Minuten | 352,35 € |
| 3. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 30 Minuten | 182,25 € |
| 4. Trauerfeier in der Trauerhalle Niedermassen 60 Minuten | 318,94 € |
| 5. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 30 Minuten | 121,50 € |
| 6. Trauerfeier in der Trauerhalle Südfriedhof -klein- 60 Minuten | 218,70 € |
Paragraph 03
I. Wahlgrabstätten (Erwerb von Grabnutzungsrechten)
| 1. Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.186,38 € |
|---|---|
| 2. Vorerwerb sowie Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 79,59 € |
| 3. Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.352,58 € |
| 4. Vorerwerb sowie Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 86,46 € |
| 5. Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 2.523,79 € |
| 6. Vorerwerb sowie Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) (Verlängerung einer drei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte WG) | 91,97 € |
| 7. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof (Erwerb einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 1.922,11 € |
| 8. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung auf dem Südfriedhof pro Jahr (Verlängerung einer Kinderwahlgrabstätte KW) | 96,11 € |
|---|---|
| 9. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 3.043,78 € |
| 10. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) (Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem KG) | 202,92 € |
| 11. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 2.071,92 € |
| 12. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflegeverpflichtung pro Jahr (Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte UW) (Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte UW) | 82,88 € |
| 13. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 3.457,35 € |
| 14. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einer Stele UWG) | 138,29 € |
| 15. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 3.501,33 € |
| 16. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal in einer Urnennische pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung in einer Urnennische UWN) | 140,05 € |
| 17. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 3.127,49 € |
| 18. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal an einem Baum pro Jahr Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung an einem Baum UWB) | 125,10 € |
| 19. Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal (Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 3.127,49 € |
|---|---|
| 20. Vorerwerb sowie Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal Vorerwerb einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit zentralem Grabmal UWZ) | 125,10 € |
II. Reihengrabstätten (Grabstättenerwerb)
| 1. Erwerb einer Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte RG) | 1.992,48 € |
|---|---|
| 2. Erwerb einer Erdreihengrabstätte für verstorbene Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Kinderreihengrabstätte KR) | 1.944,10 € |
| 3. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung EG) | 2.438,89 € |
| 4. Erwerb einer Erdreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Erdreihengrabstätte -anonym- RA) | 2.076,04 € |
| 5. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte UR) | 1.941,35 € |
| 6. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung mit grabstättenbezogenem Grabmal (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung UG) | 2.210,74 € |
| 7. Erwerb einer Urnenreihengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung und ohne Kennzeichnung (Erwerb einer Urnenreihengrabstätte -anonym- UA) | 1.990,83 € |
Paragraph 06
Der § 8 der Gebührensatzung über die Verwaltungsgebühren wird wie folgt neu gefasst:
Paragraph 07
Inkrafttreten
Diese 15. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 15. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna vom 26. Mai 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisstadt Unna vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Unna,
Dirk Wigant (Bürgermeister)
Paragraph 08
| 1. Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage (Grabmalgenehmigungsgebühr) | 79,20 € |
|---|---|
| 2. Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,80 € |
| 3. Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern (Zulassungsgebühr für Steinmetzbetriebe) | 79,20 € |
| 4. Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 79,20 € |
| 5. Wartezuschlag Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag bei Erdbestattungen) | 33,00 € |
| 6. Wartezuschlag Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangener ¼ Stunde (Wartezuschlag für Urnenbeisetzungen) (Wartezuschlag für Bestattungen von Kindern) | 16,50 € |
Friedhofssatzung
Friedhofssatzung
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