Gebührenordnung – Troisdorf

Vollständige Gebührenordnung für Troisdorf.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

  1. Die Gebühren entstehen bei Inanspruchnahme der in § 1 genannten Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Troisdorf.
  2. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Troisdorf vom 19.12.1996, in der zuletzt geltenden Fassung vom 12.12.2011, außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Troisdorf, den 02. Dezember 2015 Stadt Troisdorf

Klaus-Werner Jablonski Bürgermeister

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6.4

Anlage: Gebührentarif gemäß § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Troisdorf

1. Grabnutzungsgebühren
1.1 Reihengrabstätten und pflegefreie Reihengrabstätten
1.1.1 Kinderreihengrab 1.047 €
1.1.2 Reihengrab 2.638 €
1.1.3 Anonymes Reihengrab 1.095 €
1.1.4 Pflegefreies Reihengrab 3.249 €
1.1.5 Urnenreihengrab 1.192 €
1.1.6 Anonymes Urnenreihengrab 854 €
1.1.7 Pflegefreies Urnenreihengrab 1.236 €
1.1.8 Pflegefreies Urnenpartnergrab 2.042 €
1.2 Wahlgrabstätten
1.2.1 Wahlgrab je Grabstelle 3.071 €
1.2.2 Tiefgrab je Grabstelle für 2 Bestattungen 3.463 €
1.2.3 Urnenwahlgrab 1.498 €
1.2.4 Urnenkammer 1.885 €
1.3 Sonstige Grabstätten
1.3.1 Urnenreihengrab Ruhepark 1.064 €
1.3.2 Urnenwahlgrab Ruhepark bis zu 2 Urnen 1.371 €
1.3.3 Aschestreufeld 541 €
1.3.4 Bestattungsgarten Tiefgrab 3.024 €
1.3.5 Bestattungsgarten Urnenwahlgrab 1.872 €
1.3.6 Urnengemeinschaftsgrab 1.872 €
1.4 Verlängerung des Nutzungsrechtes
1.4.1 je Monat und Stelle für ein Wahlgrab 8,53 €
1.4.2 je Monat für ein Tiefgrab 9,62 €
1.4.3 je Monat für ein Urnenwahlgrab 6,24 €
1.4.4 je Monat für eine Urnenkammer 7,85 €
1.4.5 je Monat für ein pflegefreies Urnenpartnergrab 8,51 €
1.4.6 je Monat für ein Tiefgrab im Bestattungsgarten 8,40 €
1.4.7 je Monat für ein Urnenwahlgrab im Bestattungsgarten 6,24 €
1.4.8 je Monat für ein Urnengemeinschaftsgrab 6,24 €
1.4.9 je Monat für ein Urnenwahlgrab im Ruhepark 5,71 €
2. Bestattungsgebühren
2.1 Reihengrabstätten und pflegefreie Reihengrabstätten
2.1.1 für eine Erdbestattung in einem Kinderreihengrab 230 €
2.1.2 für eine Erdbestattung in einem Reihengrab 542 €
2.1.3 für eine Erstbestattung in einem anonymen Reihengrab 513 €
2.1.4 Pflegefreies Reihengrab 571 €
2.1.5 Urnenreihengrab 291 €
2.1.6 Anonymes Urnenreihengrab 262 €
2.1.7 Pflegefreies Urnenreihengrab 320 €
2.1.8 Pflegefreies Urnenpartnergrab 320 €

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6.4

2.2 Wahlgrabstätten

2.2.1 für eine Erdbestattung 542 €
2.2.2 für die erste Erdbestattung in einem Tiefgrab (Tieflage) 614 €
2.2.3 für die zweite Erdbestattung in einem Tiefgrab (Hochlage) 542 €
2.2.4 für eine Urnenbeisetzung 291 €
2.2.5 für eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer 231 €

2.3 Sonstige Grabstätten

2.3.1 Urnenreihengrab Ruhepark 319 €
2.3.2 Urnenwahlgrab Ruhepark bis zu 2 Urnen 321€
2.3.2 Aschestreufeld 29 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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