Gebührenordnung – Südliches_Anhalt

Vollständige Gebührenordnung für Südliches_Anhalt.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Südliches Anhalt, den 06.12.2010, 25.04.2012, 30.10.2012, 18.11.2022

gez. Schneider Bürgermeister

  • Siegel –

Bekanntmachungsvermerk:

Die Friedhofsgebührensatzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 1. Jahrgang, Nr. 25 vom 16.12.2010 bekanntgemacht.

Die 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 3 Jahrgang, Nr. 9 vom 03.05.2012 bekanntgemacht.

Die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 3 Jahrgang, Nr. 15 vom 15.11.2012 bekanntgemacht.

Die 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 13. Jahrgang, Nr. 12 vom 08.12.2022 bekanntgemacht.

Anlage

zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der
Stadt Südliches Anhalt

Gebührentarif

1. Grabplatzgebühren für Erdbestattungen und Urnenstätten/ Verleihung und Verlängerung
1.1. Reihengrab – Erdbestattung für 25 Jahre 422,00 €
1.2. Wahlgrab – Erdbestattung für 25 Jahre
1.2.1. einstelliges Grab 590,00 €
1.2.1.1. für jedes Jahr der Verlängerung 23,60 €
1.2.2. zweistelliges Grab 1.180,00 €
1.2.2.1. für jedes Jahr der Verlängerung 47,20 €
1.3. Kinderreihengrab für 25 Jahre 225,00 €
1.4. Kinderwahlgrab für 25 Jahre 270,00 €
1.4.1. für jedes Jahr der Verlängerung 10,80€
1.5. Urnenreihengrab für 20 Jahre
1.5.1. Urnenreihengrab (bis zu 2 Urnen) 112,00 €
1.5.1.1. für jedes Jahr der Verlängerung 5,60€
1.6. Urnenwahlgrab für 20 Jahre
1.6.1. Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) 135,00 €
1.6.1.1. für jedes Jahr der Verlängerung 6,75€
1.7. Urnengemeinschaftsanlagen (UGA)
1.7.1. 20 Jahre pro Urne zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer 827,00 €
1.7.2. bei Verlängerung 20 Jahre pro Urne zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer 827,00 €
2. Einebnung von Grabstätten
2.1. Erdreihen- und Wahlgrab je Grabstelle 72,00 €
2.2. Urnenreihen- und Urnenwahlgrab je Grabstelle 48,00 €
2.3. Kindergrab 36,00 €
3. Ausgrabungen und Umbettungen
3.1. Ausgrabung einer Urne 24,00 €
3.2. Umbettung einer Urne 48,00 €
4. Nutzung einer Trauerhalle 32,00 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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