Gebührenordnung – Stralsund,_Hansestadt

Vollständige Gebührenordnung für Stralsund,_Hansestadt.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Die Inanspruchnahme des Städtischen Zentralfriedhofes als öffentliche Einrichtung sowie die Inanspruchnahme der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen sind gebührenpflichtig. Es werden Benutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2 Gebührenpflichtige

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet,

a) wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, gebührenpflichtige Leistungen nach § 1 beantragt oder in Auftrag gegeben hat, b) gebührenpflichtige Leistungen nach § 1 in Anspruch genommen hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch.

§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht entsteht

a) mit der Antragstellung, b) bei antragsunabhängigen Leistungen mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen, c) bei Verwaltungsgebühren mit Beendigung der jeweiligen Leistung.

§ 4 Fälligkeit von Gebühren

(1) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5 Inkrafttreten

(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Eigenbetrieb Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund, Beschluss-Nr. 2002-III-06-0742 vom 05.09.2002 mit allen zu dieser Satzung erlassenen Änderungssatzungen außer Kraft.

Stralsund, 18.12.2017

gez. Dr.-Ing. Alexander Badrow Oberbürgermeister

Fassung vom 09.11.2017 Seite 2 von 6

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Anlage zur Gebührensatzung für den Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

Gebührenverzeichnis gemäß § 1 Abs. 2

I. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Grabarten Jahresgebühr bei Verlängerung/Vorerwerb € Neuerwerb für die Ruhezeit von 20 Jahren €
a) Erdwahlgrab für je 1 Sarg und bis 2 Urnen 60,00 1.200,00
b) Urnenwahlgrab für bis 3 Urnen 35,00 700,00
c) Urnenwahlgrab für bis 2 Urnen, in einer Gemeinschaftsgrabanlage aus bepflanzten, gepflegten Einzelgräbern mit Grabmalvorschrift (Grabpflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 180,00 3.600,00
d) Urnenwahlgrab für je 1 Urne, in einer Themengrabanlage für 12 Urnen, inklusive Grabmal und Pflege (Grabpflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 80,00 1.600,00
e) Urnen-Baumwahlgrab für bis 2 Urnen, in einer Gemeinschaftsanlage aus gepflegten Einzelgräbern am Baum (Grabpflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 85,00 1.700,00

Mit den Gebühren nach Ziffer I. a) bis e) wird der Erwerb eines Nutzungsrechtes abgegolten, bei Grabstätten nach Ziffer I. c) bis e) beinhaltet die Gebühr zusätzlich die grabartentypische gärtnerische Unterhaltung.

II. Gebühren für die Überlassung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten

Reihengrabarten Einmalige Überlassung, für 20 Jahre Ruhezeit €
a) Urnenreihengrab für 1 Urne 421,00
b) Urnen-Baumreihengrab für 1 Urne (Grabpflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 1.138,00
c) Urnenreihengrab im Sozialfeld für 1 Urne (Grabpflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 447,00
d) Reihengrab für 1 Sarg 618,00
e) Kindergrab für 1 Sarg bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 200,00

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Mit den Gebühren nach Ziffer II. a) bis e) wird die Verleihung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum einer gesetzlichen Ruhefrist abgegolten. Die Gebühr beinhaltet gleichzeitig das reihenweise Abräumen bzw. Einebnen betroffener Reihengräber nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, bei Ziffer II. b) und c) auch die gärtnerische Anlagenunterhaltung.

Wird auf das Nutzungsrecht nach Ziffer I. und II. vor Ablauf des Zeitraumes der Nutzung verzichtet, tritt kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren ein.

III. Gebühren für die Überlassung eines anonymem Begräbnisplatzes in Sondergrabanlagen

Sondergrabanlagen Überlassung für eine Ruhezeit von 20 Jahren €
a) Urnengemeinschaftsanlage je 1 Urne (Pflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 1.086,00
b) Naturgarten je 1 Urne (Pflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 744,00
c) Naturgarten je 1 Sarg (Pflegeverpflichtung des Nutzers entfällt) 961,00

Mit den Gebühren nach Ziffer III. a) bis c) wird der Erwerb eines Belegungsrechtes als Einzelfall und in anonymer Lage für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit abgegolten. Die Gebühr beinhaltet auch die gärtnerische Unterhaltung der Sondergrabanlagen.

IV. Gebühren für Bestattung/Beisetzung (Friedhofsleistungen)

1) Erdbestattung
a) Bestattung eines Sarges ab 5. Lebensjahr 736,00
b) Bestattung eines Sarges ab 5. Lebensjahr außerhalb von Dienstzeiten 986,00
c) Bestattung eines Sarges für Kinder bis 5 Jahre 217,00
2) Urnenbeisetzung
a) Beisetzung einer Urne auf Grabstätten und Sondergrabanlagen 401,00
b) Beisetzung einer Urne auf Grabstätten und Sondergrabanlagen außerhalb von Dienstzeiten 617,00
3) Ausbettungen aus Grabstätten
a) Ausbettung einer Urne während der Ruhefrist 466,00
b) Ausbettung von Leichen/Gebeinen (je Stunde) 1.105,00

Mit den Gebühren nach Ziffer IV.1) a) bis c) werden von der Anmeldung eines Sterbefalles über die komplette Organisation der Bestattung, das Ausheben der Gruft, die Standardgrabausschmückung, eine Absenkung des Sarges, Grabschließung einschließlich Auflegen von Trauerschmuck, sowie die Nachsorge des Trauerschmuckes bis zum Abhügeln und der Grabbeetbereitung abgegolten.

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Die Gebühren nach Ziffer IV.2) a) bis b) beinhalten ab der Anmeldung eines Sterbefalles, die komplette Organisation der Beisetzung, das Ausheben der Urnengruft, die Standardgrabausschmückung, das Schließen der Urnengruft einschließlich Auflegen von Trauerschmuck, sowie die Nachsorge des Trauerschmuckes bis zur Grabbeetbereitung.

Mit den Gebühren nach Ziffer IV.3) a) bis b) werden das Öffnen des Grabstätte, Heben der Urne/Leiche/Gebeine, Befördern innerhalb des Friedhofes und das Wiederverschließen der Grabstätte abgegolten.

V. Gebühren für Raumnutzungen der Feierhalle

1) Trauerfeiern Raumnutzung inklusive Grunddekoration, Vor- / Nachbereitungszeit
a) Feierhalle ( bis zu 75 Trauergäste) (je 60 min) 199,00
b) Urnenraum (bis 20 Trauergäste) (je 60 min) 180,00
c) Stille Beisetzung (Aufbahrung von Urne / Sarg für eine Trauerfeier ohne Raumnutzung durch Angehörige) (je 30 min) 50,00
d) Verabschiedungsraum (individuelle Abschiednahme am offenen Sarg) (je 30 min) 61,00
e) Zuschlag pro angefangene weitere 30 Minuten bei längerer Raumnutzung 50% der zutreffenden Gebühr
2) Trauerfeiern außerhalb von Dienstzeiten
a) Feierhalle außerhalb der Dienstzeit 222,00
b) Urnenraum außerhalb der Dienstzeit 204,00
3) Wirtschaftseinrichtungen der Leichenhalle Raumnutzung für Bestattungsleistungen
a) Aufbewahrung von Verstorbenen in Kühlräumen, pro angefangenem Tag 19,00
b) Benutzung des Waschraumes / Einbettungsraumes 20,00
c) Empfang und Aufbewahrung einer Urne bis zur Beisetzung 18,00

Mit den Gebühren nach Ziffer V.1) a) bis d) sowie V.2) a) bis b) wird die Nutzung der Räume für Trauerzeremonien inklusive Ausstattung, Grunddekoration und musiktechnischer Begleitung abgegolten. Gebühren nach Ziffer V.3) a) bis c) beinhalten die Nutzung aller wirtschaftlichen Einrichtungen der Feierhalle durch Berechtigte, einschließlich Ausstattung.

Die Gebühren der Ziffern IV. und V. enthalten auch alle zur Planung und Durchführung erforderlichen Verwaltungs- und Gemeinleistungen.

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VI. Gebühren für Verwaltungsleistungen

1) Verwaltungsgebühren
a) Bearbeitung eines Antrages zu Erwerb, Verlängerung, Rückgabe oder Umschreibung von Nutzungsrechten an Grabstätten, inklusive Graberwerbsurkunden 34,00
b) Erteilung einer Beisetzungsgenehmigung und Anforderung einer Urne 12,00
c) Bearbeitung eines Antrages auf Aus-/Umbettung von Urnen/Leichen 68,00
d) Zustimmung zur Errichtung, Veränderung und Entfernung von Grabmalen, Grabeinfassungen, Abdeckungen und sonstigen baulichen Einrichtungen 46,00
e) Bearbeitung von Suchanträgen mit Archivarbeit 46,00
f) Urnenversand (Bearbeitung und Beförderung) 46,00
2) Zulassungsgebühren
a) Einzel-Zulassung für Dienstleister / Gewerbetreibende (für einen Tag bzw. Arbeiten an einem Objekt; einschl. Fahrgenehmigung für Fahrzeug bis 3,5 t) 23,00
b) Jahreszulassung für Dienstleister/Gewerbetreibende (gilt nicht für EU-Ausland) 227,00
c) Standgenehmigung Friedhofsgärtner für den Verkauf von Grabschmuck 34,00
d) Standplatz für Friedhofsgärtner / je Tag 6,00
e) Fahrgenehmigung für private Friedhofsnutzer/Tag 4,00
f) Fahrgenehmigung für private Friedhofsnutzer/Jahr 30,00

Mit den Gebühren nach Ziffer VI. 1) a) bis f) und 2) a) bis f) werden die mit einer Amtshandlung verbundenen Verwaltungsleistungen nebst zugehöriger Gemeinkosten abgegolten.

VII. Gebühren für das Beräumen von Grabstätten und die vorzeitige Grabrückgabe

1) Gebühren für die Grabberäumung
a) Beräumung eines Erdwahlgrabes 77,00
b) Beräumung eines Urnenwahlgrabes 54,00
2) Gebühr für Grabunterhaltung bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte
a) Rasengrabunterhaltungsleistung Erdwahlgrab pro Jahr entsprechend der Restruhezeit bzw. Nutzungszeit 161,00
b) Rasengrabunterhaltungsleistung Urnenwahlgrab pro Jahr entsprechend der Restruhezeit bzw. Nutzungszeit 138,00

Mit den Gebühren nach Ziffer VII. 1) a) wird das Abräumen der Grabstätte, einschließlich Grabmal, Fundament und vorhandener Bepflanzung sowie die anschließende Rasenansaat nebst zugehöriger Gemeinkosten abgegolten. Die Gebühr nach Ziffer VII. 1) b) beinhaltet zusätzlich das Ausbetten und Wiedereinbringen vorhandener Urnen.

VIII. Sonstige Leistungen

Leistungen, die nicht Inhalt des vorliegenden Gebührenverzeichnisses sind, können gesondert vereinbart werden.

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